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Autore: | Morell Alexander |
Titolo: | Der Beibringungsgrundsatz : Eine Rechtfertigung unter besonderer Berücksichtigung der Passivität der nicht beweisbelasteten Partei |
Pubblicazione: | Tübingen : , : Mohr Siebeck, , 2022 |
©2022 | |
Edizione: | First edition. |
Descrizione fisica: | 1 online resource (367 pages) |
Soggetto topico: | Bankruptcy |
Insolvency | |
Civil procedure | |
Law | |
Arbitration (Administrative law) | |
Negotiation | |
Mediation | |
Soggetto non controllato: | Verhandlungsgrundsatz |
Nota di contenuto: | Cover -- Titel -- Danksagung -- Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- 1: Einleitung -- 2: Der Beibringungsgrundsatz und die Bedeutung seiner Rechtfertigung -- I. Der Beibringungsgrundsatz -- 1. Die Unterscheidung von Beibringungs- und Dispositionsmaxime -- 2. Die Rechtsgrundlage des Beibringungsgrundsatzes -- 3. Die Wirkung des Beibringungsgrundsatzes -- 4. Die Rechtfertigungen des Beibringungsgrundsatzes -- II. Die Sachverhaltsaufklärung als Bedingung funktionaler Rechtfertigung des Beibringungsgrundsatzes -- III. Der funktionale Aspekt der wertgeleiteten Rechtfertigung -- 1. Die Stoßrichtung der wertgeleiteten Rechtfertigung: Verankerung im Grundgesetz -- 2. Privatautonomie braucht Infrastruktur -- a) Verfügungsfreiheit -- b) Vertragsfreiheit -- c) Zusammenfassung -- 3. Der Justizgewähranspruch und der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz -- 4. Der legitime Steuerungsanspruch des Gesetzgebers -- 5. Zusammenfassung -- IV. Eine real aufklärende Wirkung des Beibringungsgrundsatzes? -- 3: Die materielle Wahrheit als Aufklärungsziel -- I. Die formelle und die materielle, absolute Wahrheit -- II. Mit Hilfe des relativen Überzeugungsbegriffs für den absoluten Wahrheitsbegriff -- 1. Richter müssen Realisten sein -- 2. Wahrheit als absolutes Konzept -- 3. Die Überflüssigkeit und Schädlichkeit des formellen Wahrheitsbegriffs -- a) Die absolute Wahrheit als Gegenstand der relativen Überzeugung -- b) Exkurs: Der Gegenstand der Überzeugung ist nicht Wahrscheinlichkeit -- c) Die Relativität des Überzeugungsbegriffs -- aa) Grade von Überzeugungen -- bb) Pragmatische Ansätze zur Messung von Überzeugungsgraden -- cc) Epistemische Ansätze zur Messung von Überzeugungsgraden -- dd) Zwischenergebnis: Überzeugungen sind relativ -- d) Die Relativierung der Sachverhaltsfeststellung durch den Überzeugungsbegriff -- aa) Die Abwägbarkeit der Überzeugungsbildung. |
bb) Die Bemessung von Einschränkungen der Wahrheitserkenntnis -- cc) Zwischenergebnis: Güterabwägung durch relativierende Überzeugung -- 4. Zwischenergebnis: Ein genuin zivilprozessualer Wahrheitsbegriff ist überflüssig -- III. Zwischenergebnis -- 4: Die Theorie subjektiver Wahrscheinlichkeiten: Beweiswürdigung als Updating -- I. Die Wahl des Modells der Überzeugungsbildung: „A logic of partial belief" -- 1. Die Erforderlichkeit eines Modells -- 2. Der rationale Richter als eine normative Idealisierung -- 3. Die Rolle von Logik im Modell der Überzeugungsbildung -- 4. Die induktive Qualität des Modells -- 5. Die Wahrscheinlichkeit als Maß der induktiven Stärke eines Arguments -- 6. Zwischenergebnis und Vorbehalt -- II. Die Axiome der Wahrscheinlichkeit -- III. Bedingte Wahrscheinlichkeiten -- 1. Die Definition bedingter Wahrscheinlichkeiten -- 2. Die Quotientenregel -- 3. Die Produktregel -- 4. Bayes' Regel -- IV. Die Darstellung des Updatings anhand von Baumdiagrammen -- 1. Die Konstruktion von Baumdiagrammen -- 2. Das bayesianisches Updating anhand von Baumdiagrammen -- V. Subjektive Wahrscheinlichkeit, Rationalität und Wetten -- 1. Die Verknüpfung der Axiome mit dem Subjekt -- 2. Die Pragmatischen Rechtfertigungen des Rationalitätsanspruchs -- 3. Epistemische Rechtfertigungen -- VI. Ergebnis -- VII. Annex zu 4: Dutch-Book-Argemente für Inkohärenz von Überzeugungen, die gegen die Wahrscheinlichkeitsaxiome verstoßen -- 5: Der Modellrichter muss seine Anfangswahrscheinlichkeiten begründen - wenn er kann -- I. Der Bezug der Wahrscheinlichkeitsaxiome zur Realität -- 1. Kohärenz -- 2. Konvergenz -- 3. Der Richter kann sich auf Konvergenz nicht verlassen -- 4. Keine logische Wahrscheinlichkeit mangels logischem Indifferenzprinzip -- 5. Wahrscheinlichkeiten gewähren keine sichere Verbindung zur Realität. | |
II. Erfahrungssätzen und der Zugang zur Realität -- III. Häufigkeiten als Orientierung -- 1. Objektive Wahrscheinlichkeiten -- 2. Das Principal Principle -- IV. Die Straight Rule anstelle des Principal Principles -- 1. Die Identifikation von Häufigkeiten und Erfahrungssätzen in der juristischen Literatur -- 2. Die Schätzung der objektiven Wahrscheinlichkeit -- 3. Das Referenzklassenproblem -- a) Die größte relevante Referenzklasse -- b) Die engste Referenzklasse -- c) Die größte homogene Referenzklasse -- 4. Die Gewinnung juristischer Erfahrungssätze mit der Straight Rule am Beispiel des Anscheinsbeweises der Infektion durch Bluttransfusion -- V. Erfolgreiche Methoden als Vehikel der Straight Rule -- VI. Das Indifferenzprinzips als Heuristik -- VII. Ergebnis zur Begründung von Anfangswahrscheinlichkeiten -- 6: Die Beibringung von Beweismitteln als strategische Interaktion -- I. Rationalität als grundlegende Annahmen der Spieltheorie -- 1. Die Analyse von Tendenzen und die Vorhersage im Aggregat -- 2. Überzeugungen und Bedürfnisse können Ursachen sein -- 3. Was ist ein Modell? -- 4. Zusammenfassung -- II. Die Sachverhaltsermittlung als strategisches Spiel -- 1. Die Definition des Spiels -- 2. Spiele in Normalform: Der Zivilprozess als Contest -- 3. Spiele in Extensivform: Der Zivilprozess als Contest -- 4. Die Einflussfaktoren der unproduktiven Investitionen in den Prozess -- 5. Appendix: Die Herleitung des Nash-Gleichgewichts im Tullock-Contest -- III. Das perfekt bayesianische Gleichgewicht -- 1. Ein Beispiel: Der Beweis als signaling -- 2. Keine Lösung durch Rückwärtsinduktion -- 3. Bestimmung des perfekt bayesianischen Gleichgewichts -- IV. Zusammenfassung -- 7: Die Mechanismen des Beibringungsgrundsatzes -- I. Die Funktionsweise des Beibringungsgrundsatzes bei beidseitigem Beweismittelzugriff. | |
II. Die Aufklärungshindernisse durch fehlenden Zugriff einer Partei auf verifizierbarer Information -- III. Der Zugriff nur der beweisbelasteten Partei: Schließen aus der Beweislast -- 1. Der Begriff der Beweislast -- a) Die Beweislast -- b) Die Subjektive Beweislast (Beweisführungslast) -- 2. Die Beweislast kann Überzeugung stiften -- IV. Der Zugriff nur der nicht beweisbelasteten Partei: Grossman'sches Schließen -- 1. Grossman'sches Schließen -- 2. Die Selbstrechtfertigung der Überzeugung des Richters: Interpretation des Gleichgewichtskonzepts -- 3. Die konkrete Rechtfertigung der Rationalitätsannahme im Kontext des Beweisverfahrens -- a) Das Zutreffen der Vorhersage durch das Rationalmodell im Aggregat -- aa) Vorrangig relevante, nicht rationale Verhaltenstendenzen -- bb) Eine hohe Varianz des Verhaltens eher nicht zu erwarten -- b) Keine normativen Gründe gegen die Anwendung des Rationalmodells -- c) Die Anwendung des Rationalmodells im Kontext Grossman'schen Schließens ist gerechtfertigt -- 4. Zwischenergebnis -- V. Komplikationen in der Kommunikation mit dem Gericht -- 1. Komplikationen in der Anwendung der Vereinigungsmethode -- a) Die Beschränkung der Menge an kommunizierbarer Information -- b) Keine Vereinigung der behaupteten Fakten bei zu hohen Vorlagekosten -- c) Die Kosten der Beweismittelproduktion -- d) Zwischenergebnis -- 2. Komplikationen in der Anwendung des strategischen Skeptizismus -- a) Die Kosten der Informationssuche -- b) Die Informationsweitergabe zu fixen Kosten -- c) Die Informationsweitegabe zu variablen Kosten -- d) Das Problem des poolings -- e) Zwischenergebnis -- 3. Die Möglichkeit zu lügen -- VI. Ergebnis -- 8: Die rechtliche Zulässigkeit des strategischen Skeptizismus -- I. Grossman'sches Schließen ist keine Beweislastumkehr -- II. Grossman'sches Schließen ist keine vorweggenommene Beweiswürdigung. | |
III. Der strategische Skeptizismus dupliziert weder das Institut der Beweisvereitelung noch hängt er von dessen Voraussetzungen ab -- 1. Das Institut der Beweisvereitelung -- 2. Die Abgrenzung von Beweisvereitelung und Anwendung des strategischen Skeptizismus -- 3. Ergebnis: Die Anwendung des strategischen Skeptizismus steht nicht unter den Voraussetzungen der Beweisvereitelung -- IV. Die etablierten Informationsrechte werden nicht obsolet -- 1. Die sekundäre Darlegungslast -- 2. Materielle Auskunftsansprüche -- 3. Die Bedeutung der 142, 144 ZPO -- 4. Ergebnis -- V. Nemo tenetur gilt im Zivilprozess nicht -- VI. Die Anwendung des strategischen Skeptizismus ist keine Amtsermittlung -- VII. Ergebnis: Sowohl der Vereinigungsmechanismus als auch der strategische Skeptizismus sind integrale Bestandteile des Beibringungsgrundsatzes -- 9: Die Ausgestaltung des zulässigen Schlusses aus Schweigen der nicht beweisbelasteten Partei -- I. Die Voraussetzungen des Grossman'schen Schließens -- 1. Subsidiarität -- a) Die Wirkung der Voraussetzung fehlenden Einflusses auf die Beweislosigkeit, wenn beide Parteien im Ausgangspunkt beweisen können -- b) Die Wirkung der Voraussetzung fehlenden Einflusses auf die Beweislosigkeit, wenn eine Partei im Ausgangspunkt nicht beweisen kann -- c) Fehlender Einfluss ist fehlendes Mitverschulden an der Beweislosigkeit -- d) Voraussetzung fehlenden Einflusses bedeutet praktisch Anwendung nur in Fällen typischer Beweislosigkeit der beweisbelasteten Partei -- e) Ergebnis -- 2. Die Beweismöglichkeit des Gegners -- 3. Substantiierter Vortrag -- 4. Ergebnis: Die drei Voraussetzungen Grossman'schen Schließens -- II. Schließen aus Schweigen ist dem Richter geboten -- III. Die Revisibilität der Anwendung des strategischen Skeptizismus -- 1. Die Prüfung der Beweiswürdigung in der Revision. | |
2. Die Revisibilität der Wahl der skeptischen Haltung. | |
Sommario/riassunto: | Alexander Morell überprüft die tatsächliche Wirksamkeit des Beibringungsgrundsatzes. Er beschreibt das Erkenntnisverfahren als strategische Interaktion zwischen den Parteien und dem Richter, die unter dem Beibringungsgrundsatz zwei Mechanismen der Informationsgewinnung umfasst. Diese beruhen beide auf dem vom Beibringungsgrundsatz ins Zentrum gerückten Antagonismus der Parteiinteressen und klären zusammen äußerst wirksam auf. Neben dem sogenannten Vereinigungsmechanismus, nach dem der Richter die Vereinigungsmenge der - gegebenenfalls bewiesenen - Behauptungen der Parteien als Sachverhalt zu Grunde legt, wirkt im Zivilprozess auch das sogenannte Grossman'sche Schließen. Dieses ermöglicht es dem Richter unter bestimmten Bedingungen, aus der Nichtvorlage von Beweismitteln durch die nicht beweisbelastete Partei zutreffend auf den Sachverhalt zu schließen. Das Werk wendet die aufgefundenen Einsichten zur Illustration auf Beweisprobleme im Kontext des Dieselskandals an und lotet Implikationen für das allgemeine Beweisrecht aus. |
Titolo autorizzato: | Der Beibringungsgrundsatz |
ISBN: | 9783161612473 |
9783161612466 | |
Formato: | Materiale a stampa |
Livello bibliografico | Monografia |
Lingua di pubblicazione: | Tedesco |
Record Nr.: | 9910758482103321 |
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