LEADER 03743nam 22005895 450 001 996360035903316 005 20231110232613.0 010 $a3-11-070987-2 024 7 $a10.1515/9783110709872 035 $a(CKB)4100000011494227 035 $a(DE-B1597)555675 035 $a(DE-B1597)9783110709872 035 $a(OCoLC)1198929455 035 $aEBL7015192 035 $a(AU-PeEL)EBL7015192 035 $a(oapen)https://directory.doabooks.org/handle/20.500.12854/63741 035 $a(MiAaPQ)EBC7015192 035 $a(EXLCZ)994100000011494227 100 $a20200928h20202020 fg 101 0 $ager 135 $aur||||||||||| 181 $ctxt$2rdacontent 182 $cc$2rdamedia 183 $acr$2rdacarrier 200 10$aReform des deutschen Namensrechts /$fAnatol Dutta 210 $aBerlin/Boston$cDe Gruyter$d2020 210 1$aBerlin ;$aBoston : $cDe Gruyter, $d[2020] 210 4$d©2020 215 $a1 online resource (VII, 47 p.) 225 0 $aSchriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin ;$v198 300 $aDescription based upon print version of record. 311 $a3-11-070959-7 327 $tFrontmatter -- $tInhalt -- $tVorbemerkung -- $tI Im Dickicht des geltenden Namensrechts -- $tII Ein symptomatisches Beispiel für den Reformbedarf: Rückbenennung nach Auflösung der Einbenennungsehe -- $tIII Traditionelle Funktionen des Namens -- $tIV Gesetzgeberische Relativierung der namensrechtlichen Individualisierungs- und Klassifizierungsfunktion aus übergeordneten Gründen -- $tV Rechtspolitische Konsequenzen für eine Neugestaltung des Namensrechts -- $tVI Deregulierung statt Liberalisierung: Keine Regelung der Namensbestimmung als Alternative? -- $tErgebnis -- $tSchriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin 330 $aDie Regelungsdichte im deutschen Namensrecht nimmt beständig zu. Genügten dem Bürgerlichen Gesetzbuch in seiner Urfassung noch wenige kurze Paragraphen, haben die nachfolgenden Gesetzgeber das Recht der Personennamen beträchtlich aufgebläht. Die Vorschriften zum Geburtsnamen (§§ 1616 ff. BGB) sowie zum Ehe- und Begleitnamen (§ 1355 BGB) regeln die vermeintlich triviale Frage nach dem Familiennamen mit großer Liebe zum Detail. Der beeindruckende Normenbestand ist jedoch weit von einem in sich schlüssigen System entfernt. Es bedurfte immer wieder einer gesetzgeberischen Nachjustierung für Einzelkonstellationen - ein Indiz für einen grundlegenden Reformbedarf in diesem Rechtsgebiet. Anatol Dutta zeigt nicht nur die Ursachen für den Reformbedarf im Namensrecht auf, vor allem die Einschränkungen der traditionellen Funktionen des Namensrechts durch das Verfassungsrecht (Gleichheitssatz, Elternrecht und allgemeines Persönlichkeitsrecht) und das Unionsrecht (Personenfreizügigkeit und Diskriminierungsverbot). Er wirft auch einen Blick auf mögliche Grundzüge eines zeitgemäßen Namensrechts, das die Selbstdarstellungsfunktion des Namens und die Freiheit des Namensträgers in den Mittelpunkt rückt. 410 0$aSchriftenreihe der Juristischen Gesellschaft Zu Berlin 606 $aFamily law$2bicssc 610 $aNaming law. 610 $abirth names. 610 $adouble-barreled surnames. 610 $afamily law. 610 $amarried names. 610 $anames. 615 7$aFamily law 686 $aPD 3090$qDE-208$2rvk 700 $aDutta$b Anatol, $4aut$4http://id.loc.gov/vocabulary/relators/aut$0864191 712 02$aJuristische Gesellschaft zu Berlin$4fnd$4http://id.loc.gov/vocabulary/relators/fnd 801 0$bDE-B1597 801 1$bDE-B1597 906 $aBOOK 912 $a996360035903316 996 $aReform des deutschen Namensrechts$91928876 997 $aUNISA