LEADER 02227nam 2200313z- 450 001 996344248703316 005 20231214141230.0 035 $a(CKB)4920000000095322 035 $a(oapen)https://directory.doabooks.org/handle/20.500.12854/48521 035 $a(EXLCZ)994920000000095322 100 $a20202102d1992 |y 0 101 0 $ager 135 $aurmn|---annan 181 $ctxt$2rdacontent 182 $cc$2rdamedia 183 $acr$2rdacarrier 200 10$aDie Gerechtigkeitstheorie des Aristoteles aus der Sicht sozialpsychologischer Gerechtigkeitsforschung 210 $cNomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG$d1992 225 1 $aWürzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie 311 $a3-7890-2717-0 311 $a3-7489-0246-8 330 $aAus der Gerechtigkeitslehre des Aristoteles hat sich in der rechtsphilosophischen Tradition die Unterscheidung zwischen ausgleichender und austeilender Gerechtigkeit entwickelt. Die ausgleichende Gerechtigkeit (justitia commutativa) gilt als die Gerechtigkeit des Privatrechts, die austeilende Gerechtigkeit (justitia distributiva) als die Gerechtigkeit des öffentlichen Rechts. Die Notwendigkeit methodischer Theoriebildung für die Erforschung subjektiver Gerechtigkeitsvorstellungen durch die Sozialpsychologie hat zu einer Systematisierung möglicher Gerechtigkeitsvorstellungen geführt, wie sie bisher in der Rechtsphilosophie kaum erreicht war. Sie zeigt, daß in dem Begriffspaar ?austeilende? und ?ausgleichende? Gerechtigkeit zwei unterschiedliche Dimensionen angesprochen sind, die es zu trennen gilt, nämlich einerseits sachliche Verteilungsprinzipien und andererseits das Verfahren und die Umstände ihrer Anwendung. Für dieses Mißverständnis kann sich die Rechtsphilosophie nicht auf Aristoteles berufen. Vielmehr erweist sich, daß Aristoteles die Grundprinzipien der modernen Equity-Theorie intuitiv vorweggenommen hat. 606 $aJustice 615 0$aJustice. 700 $aRöhl$b Klaus F$4auth$0607064 906 $aBOOK 912 $a996344248703316 996 $aGerechtigkeitstheorie des Aristoteles aus der Sicht sozialpsychologischer Gerechtigkeitsforschung$92573213 997 $aUNISA