LEADER 13521oam 2200577 c 450 001 9910975224003321 005 20260202090927.0 010 $a9783838277448$b(electronic bk.) 024 3 $a9783838277448 035 $a(MiAaPQ)EBC7135228 035 $a(Au-PeEL)EBL7135228 035 $a(CKB)25315251400041 035 $a(NjHacI)9925315251400041 035 $a(ibidem)9783838277448 035 $a(EXLCZ)9925315251400041 100 $a20260202d2022 uy 0 101 0 $ager 135 $aurcnu|||||||| 181 $ctxt$2rdacontent 182 $cc$2rdamedia 183 $acr$2rdacarrier 200 14$aDie eigentumsrechtliche Einordnung des Naturgutes Wild - Inhalt des jagdlichen Eigentums oder Allgemeingut? /$fSteffen Guber 205 $a1st ed. 210 $aHannover$cibidem$d2022 215 $a1 online resource (373 pages) 311 08$aPrint version: Guber, Steffen Die eigentumsrechtliche Einordnung des Naturgutes Wild - Inhalt des jagdlichen Eigentums oder Allgemeingut? Berlin : Ibidem Verlag,c2022 327 $aIntro -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- A Einführung -- I Wild im Spannungsfeld zwischen jagdrechtlichem Eigentum, naturschutzrechtlichem Allgemeingut und Tierschutz -- 1. Der Begriff Wild -- 2. Eigentumsrechtliche Perspektive -- a Eigentumsverständnis der Gesellschaft - Wandelbarkeit der eigentumsrechtlichen Zuordnungsverhältnisse -- b Tierschutz und jagdliches Eigentum -- c Naturschutz und Eigentum -- d Die jagdrechtliche Hegepflicht als Form einer naturschutzrechtlichen persönlichen Verantwortung des Jagdrechtsinhabers -- e Das Verhältnis von Wald und Wild im Lichte des verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriffs -- 3. Zugriffsbefugnisse auf Wild -- a Rechtscharakter von Jagdrecht und Jagdausübungsrecht -- b Jagdrecht und Grundeigentum -- 4. Wild als Allgemeingut im System der Jagdgenossenschaft -- 5. Eigentumsrechtliche Bewertung der Klassifizierung wildlebender Tiere als Wild -- 6. Jagdliche Nutzung von Wild - Bodennutzung des Grundstückseigentümers oder bodenunabhängige Nutzung des Naturgutes ?wildlebendes Tier" - ein Perspektivenwechsel -- a Boden- oder Grundeigentumszentrierte Perspektive -- b Wildtierbezogene Perspektive -- II Gang der Untersuchung -- B Wild in der Eigentumsordnung des Grundgesetzes -- I Eigentumszuordnung durch die Qualifikation wildlebender Tiere als Wild i. S. d. 2 -- 1. Wirkung der Qualifikation von Tierarten als jagdbare Art (Wild) -- a Einteilung der wildlebenden Tiere in jagdbare (Wild) und sonstige Tiere -- b Herrenlosigkeit wildlebender Tiere und jagdrechtliche Aneignungsbefugnis -- c Zwischenergebnis -- 2. Gewährleistung des Eigentums und Grenzen der Eigentumsgestaltung durch den Gesetzgeber -- a Der Streit um den Eigentumsbegriff des Grundgesetzes -- b Verständnis des BVerfG - Umfang der verfassungsrechtlichen Eigentumsgewährleistung. 327 $a3. Eigentumsrechtliche Rechtsposition - Qualifikation einer Art als Wild -- a Der Begriff subjektives Recht -- b Einordnung von Tierarten als Wild - subjektives Recht in Form eines Herrschaftsrechts -- aa. Rechtssatz -- i. Vollständiger Rechtssatz -- ii. Unvollständige Rechtssätze -- bb. Einräumen einer Rechtsstellung -- cc. Befugnis, normkonformes Verhalten von Dritten einzufordern -- i Eigentumsrechtliche Wirkung der Beschränkung der Aneignungsbefugnis an Wild des Grundeigentümers durch das jagdrechtliche Raumordnungsrecht -- ii Ausschluss Dritter durch jagdrechtliche Aneignungsbefugnis -- c Abgrenzung Rechtsposition und Chance -- d Ergebnis subjektives Recht -- 4. Eigentumsrechtliche Einordnung des Katalogs der jagdbaren Arten - katalogbezogene Rechtsposition oder tierartbezogene Einzelrechtspositionen -- a Der Katalog jagdbarer Arten als eigentumsrechtliche Rechtsposition -- b Die jagdbare Tierart als artbezogene Einzelrechtsposition -- c Ergebnis -- 5. Die Qualifikation zum Wild - Abgrenzung zwischen privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Zuordnung -- a Die Jagdgenossenschaft - Beschränkung der jagdrechtlichen Aneignungsbefugnis des Grundeigentümers -- b Die Qualifikation zum Wild - Abgrenzung zwischen privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Zuordnung -- aa. Interessentheorie -- bb. Subordinationstheorie -- cc. Subjektstheorie -- c Ergebnis -- 6. Eigentumsrechtliche Strukturmerkmale für die Rechtsposition Wild: Privatnützigkeit - grundsätzliche Verfügungsbefugnis -Vermögenswert -- a Privatnützigkeit - Zuordnungsverhältnis zu einem Rechtsträger -- b Grundsätzliche Verfügungsbefugnis -- c Vermögenswert -- 7. Ergebnis -- II Eigentumsrechtliche Zuordnung durch Rechtsverordnung -- 1. Der eigentumsrechtliche Gesetzesbegriff gem. Art. 14 Abs. 1S. 2 GG -- 2. Gesetzesvorbehalt -- 3. Kriterien der Wesentlichkeit zur Sachbereichsbestimmung. 327 $a4. Klassifizierung wildlebender Tiere zum Wild im Lichte des Wesentlichkeitsgrundsatzes -- a Zulässigkeit der Kürzung des Katalogs jagdbarer Arten durch Rechtsverordnungen gem. Art. 80 GG -- aa. Rechtssetzungsbefugnis gem. 2 Abs. 2 -- bb. Form der Rechtssetzungsbefugnis -- cc. Rechtssetzungsadressaten -- dd. Ergebnis -- b Klassifizierung wildlebender Tiere zum Wild durch Rechtsverordnung im Licht der Abweichungsbefugnis gem. Art. 72 Abs. 3 Nr. 1 GG -- 5. Kürzung und Aufhebung der Jagdzeiten im Lichte des Wesentlichkeitsgrundsatzes -- a Verkürzung von Jagdzeiten -- b Vollständige Aufhebung der Jagdzeiten -- c Zwischenergebnis -- 6. Parlamentsvorbehalt -- 7. Ergebnis - eigentumsrechtliche Zuordnung durch Rechtsverordnung -- III Kürzung des Katalogs jagdbarer Arten - ein Abgrenzungskonflikt zwischen Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums -- 1. Eingriffsbegriff -- 2. Eingriffsarten -- a Inhalts- und Schrankenbestimmung -- aa. Inhaltsbestimmung -- bb. Schrankenbestimmung -- b Die Enteignung -- IV Kürzung des Katalogs jagdbarer Arten als Enteignung -- 1. Entziehung einer Rechtsposition -- 2. Zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben -- 3. Das Gemeinwohlinteresse -- 4. Das Merkmal der Güterbeschaffung als Voraussetzung des Art. 14 Abs. 3 GG in der Rechtsprechung des BVerfG -- a BVerfGE 24, 367 ff. - Deichentscheidung -- b BVerfGE 53, 300ff - Nassauskiesungsentscheidung -- c BVerfGE 83, 201 ff. - Schutz des Vorkaufsrechts durch Eigentum -- d BVerfGE 100, 226 ff. - Vereinbarkeit denkmalschutzrechtlicher Regelungen mit der Eigentumsgarantie -- e BVerfGE 104, 1 - Baulandumlegung -- f BVerfGE 134, 242 - Garzweiler II -- g BVerfGE 143, 246 - Vereinbarkeit des Atomgesetzes mit dem Grundgesetz (Atomausstieg) -- h Zwischenergebnis -- 5. Stellungnahme zum Merkmal der Güterbeschaffung bei Enteignungen gem. Art. 14 Abs. 3 GG. 327 $aa Auslegung des Art. 14 Abs. 3 GG -- aa. Wortlaut des Art. 14 Abs. 3 GG -- bb. Entstehungsgeschichte -- cc. Telos des Art. 14 Abs. 3 GG -- dd. Zwischenergebnis -- b Güterbeschaffung - Auslegung und Anwendung des Enteignungsbegriffs durch das BVerfG -- aa. Argument des funktionellen Bedarfs -- bb. Abgrenzung Enteignung i. S. d. Art. 14 Abs. 3 GG und andere Tatbestände zum Eigentumsverlust -- cc. Die strafrechtliche Einziehung und die Enteignungen i. S. d. Art. 14 Abs. 3 GG -- dd. Argument der klaren Abgrenzung von Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung -- ee. Zwischenergebnis -- c Verfassungskonkretisierung als Ausdruck verfassungsimmanenter Rechtsfortbildung -- d Verfassungswandel - Ausdruck einer verfassungsübergreifenden Rechtsfortbildung -- aa. Bedürfnis des Grundrechtsträgers - Schutzfunktion des Enteignungsbegriffs -- bb. Natur der Sache - Gleichheit der vom Schutzbereich des Art. 14 Abs.1 S. 1 GG erfassten Eigentumspositionen -- 6. Ergebnis -- a Aushöhlung des Eigentumsschutzes -- b Kürzung des Katalogs jagdbarer Arten - Enteignung gem. Art 14 Abs. 3 GG -- V Kürzung des Katalogs jagdbarer Arten als Inhalts- und Schrankenbestimmung i. S. d. Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG? -- 1. Erweiterung des Katalogs jagdbarer Arten -- 2. Kürzung des Katalogs jagdbarer Arten -- 3. Verhältnismäßigkeit der Kürzung des Katalogs jagdbarer Arten -- a Legitimes Ziel -- b Geeignetheit -- c Erforderlichkeit -- d Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne -- 4. Ergebnis -- VI Schonzeiten in der eigentumsrechtlichen Eingriffskasuistik -- 1. Die Begriffe Jagd- und Schonzeiten -- 2. Aufheben oder Abkürzen von Jagdzeiten - Inhalts- oder Schrankenbestimmung des Eigentums? -- 3. Aufhebung und Verkürzung der Jagdzeiten in der Rechtsprechung -- a Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein -- b Verwaltungsgericht Berlin -- aa. Jagdzeit für den Steinmarder. 327 $abb. Jagdzeiten für Blässhuhn, Ringeltaube und Stockente -- c Entscheidung des Staatsgerichtshofs Hessen -- d Zwischenergebnis -- 4. Bündelung von Aufhebung und Verkürzung von Jagdzeiten -kumulativer Eingriff in das grundrechtlich geschützte jagdliche Eigentum -- a Adressatenidentität -- b Belastungsintensität - der individuelle eigentumsrechtliche Freiheitsraum bei der jagdlichen Nutzung von Wild -- c Gleichzeitigkeit der Maßnahmen -- d Grundrechtsidentität -- aa. Schutzgut -- bb. Reichweite des eigentumsrechtlichen Freiheitsraumes bei der Bejagung von Wild -- cc. Rechtserheblichkeit der Kumulierung - eine Frage der Normwirklichkeit -- e Konnexität - Sach- und Wirkzusammenhang -- f Verhältnismäßigkeit -- aa. Determinanten der Verhältnismäßigkeitsprüfung -- bb. Faktoren des Allgemeinwohls bei der Regelungvon Jagdzeiten im Lichte der jagdlichen Verantwortung des Eigentümers -- i Allgemeinwohlbezogene Gesetzeszwecke des BJagdG -- ii Anwendung jagdzeitenbezogener Allgemeinwohlerwägungenin der Rechtspraxis am Beispiel des Allgemeinwohlbelanges Tierschutz -- (1) Entscheidung des HessStGH -- (2) Abwägung des VG Berlin -- g Ergebnis -- 5. Gebot der Entschädigung - Vollschonung einer Art als ausgleichspflichtige Schrankenbestimmung -- VII Abweichungsbefugnis der Bundesländer gem. Art. 72 Abs. 3 Nr. 1 GG -- 1. Reichweite der gesetzgeberischen Kompetenz des Bundes im Jagdrecht -- 2. Der Katalog jagdbarer Arten gem. 2 Abs. 1 als abweichungsfeste eigentumsrechtliche Inhaltsvorgabe? -- a Umfang des abweichungsfesten Kerns gem. Art. 72 Abs. 3S. 1 Nr. 1 GG -- b 2 BJagdG im Spannungsfeld der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz und der Abweichungsbefugnis -- aa. Sperrwirkung des 2 Bundesjagdgesetz -- bb. Zwischenergebnis -- c Kompetenznorm für die Einschränkung des Katalogs jagdbarer Arten. 327 $aaa. Regelungsgegenstand, Normzweck, Wirkung und Adressat des 2 Abs. 1. 330 $aDas Eigentum im Kontext der jagdlichen Nutzung wildlebender Tiere ist in mehrfacher Hinsicht von rechtlicher und insbesondere verfassungsrechtlicher Bedeutung. Steffen Guber zeigt, dass die rechtliche Zuordnung wildlebender Tiere zur jagdrechtlichen Kategorie des Wildes eine selbständige, nicht aus dem Grundeigentum abgeleitete Eigentumsposition begründet. Darauf aufbauend untersucht er, wie die Einschränkung der jagdlichen Nutzung von Wildarten aus der Perspektive der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie zu bewerten ist. Neben den eigentumsrechtlichen Einordnungen der Verkürzung oder Aufhebung von Jagdzeiten zeigt er auf, dass eine Kürzung des Katalogs jagdbarer Arten die Voraussetzungen des grundgesetzlichen Enteignungstatbestandes erfüllen kann. Ferner betrachtet Guber die Gesetzgebungskompetenzen: Im Zentrum steht dabei die Abweichungsbefugnis der Länder von bundesrechtlichen Vorgaben im Jagdrecht einerseits und die abweichungsfeste Gesetzgebungskompetenz beim Recht der Enteignungen andererseits. Das Verhältnis von Jagdrecht zum Jagdausübungsrecht bildet den Schwerpunkt des zweiten Teils der Untersuchung. Neben dem eigentumsrechtlichen Verhältnis von Jagdrecht und Jagdausübungsrecht wird vor allem die Beziehung der Rechtsträger Grundeigentümer als Inhaber des Jagdrechts und der Jagdgenossenschaft dargestellt. Die Jagd als die wohl älteste Nutzungsform der Natur zeigt in besonderem Maße, dass Naturnutzung und Naturschutz zwei Seiten derselben Medaille sind. Diesen Umstand greift Guber im dritten Teil auf, in dem er das Verhältnis von jagd- und naturschutzrechtlichem Artenschutz eingehend beleuchtet. Er legt dar, dass dem jagdrechtlichen Artenschutz der Vorrang einzuräumen ist. Dies folgt nicht nur aus dem Umstand, dass das Jagdrecht gegenüber den artenschutzrechtlichen Regelungen des Naturschutzrechtes speziell ist, sondern auch daraus, dass das Jagdrecht im Gegensatz zum Naturschutzrecht von der dem jagdlichen Eigentümer auferlegten Verantwortung zur Hege des Wildes durchdrungen ist. Zum Abschluss wendet sich Guber dem Verhältnis von Eigentums- und Naturschutz zu. Er zeigt auf, dass staatliche Handlungspflichten ausgelöst werden können, wenn durch die Ausbreitung von Arten, welche naturschutzrechtlich streng geschützt sind, das Risiko entsteht, dass dem Jagdrecht unterliegende Arten ausgerottet und dadurch konkrete Eigentumspositionen gefährdet werden. 606 $aAllgemeingut 606 $aEigentum 606 $aJagdrecht 606 $aNaturgut 606 $aWild 615 4$aAllgemeingut 615 4$aEigentum 615 4$aJagdrecht 615 4$aNaturgut 615 4$aWild 676 $a340.57 700 $aGuber$b Steffen$4aut$01727740 801 0$bMiAaPQ 801 1$bMiAaPQ 801 2$bMiAaPQ 912 $a9910975224003321 996 $aDie eigentumsrechtliche Einordnung des Naturgutes Wild - Inhalt des jagdlichen Eigentums oder Allgemeingut$94135529 997 $aUNINA