LEADER 05091nam 22004933 450 001 9910888054603321 005 20221219084638.0 010 $a9783428572564 010 $a3428572564 035 $a(CKB)5690000000011853 035 $a(MiAaPQ)EBC7101196 035 $a(Au-PeEL)EBL7101196 035 $a(OCoLC)1348483588 035 $a(Exl-AI)7101196 035 $a(EXLCZ)995690000000011853 100 $a20221219d2022 uy 0 101 0 $ager 135 $aurcnu|||||||| 181 $ctxt$2rdacontent 182 $cc$2rdamedia 183 $acr$2rdacarrier 200 10$aVerhandlungen der zweiten Generalversammlung des Vereins für Socialpolitik am 11. und 12. October 1874. $eAuf Grund der stenographischen Niederschrift hrsg. vom Ständigen Ausschuß. (Schriften des Vereins für Socialpolitik IX) 205 $a1st ed. 210 1$aBerlin :$cDuncker & Humblot,$d2022. 210 4$d©1875. 215 $a1 online resource (167 pages) 225 1 $aDuncker & Humblot reprints 311 08$a9783428172566 311 08$a3428172566 327 $aVorbemerkung. -- Erste Sitzung. Sonntag, den 11. October. -- Referat des Prof. Dr. A. Held (Bonn) über die Bestrafung des Arbeitscontractbruchs. -- I. Der Bruch des Arbeitsvertrags so wie die directe oder indirecte Verleitung zu demselben erscheint nicht nur als ein namentlich die Landwirthschaft und das Kleingewerbe schwer schädigendes wirtschaftliches Uebel, sondern vor Allem als ein schweres Unrecht, das vom moralischen Standpunkt durchaus verdammt werden muß und dessen Bestrafung juristisch durchaus zulässig ist. -- II. Das häufige Vorkommen des Contractbruchs erzeugt und befördert sittliche Verwilderung des Arbeiterstandes. Indessen ist dasselbe doch vor Allem als Folge tiefer liegender Verwirrung in den gewerblichen Verhältnissen zu betrachten. Daher erscheinen die practischen Folgen einer Contractbruchsstrafe als sehr zweifelhaft, was um so mehr zu beachten ist, als eine solche juristisch zulässig, aber nicht geboten ist. -- III. Ein gesetzliches Einschreiten zur Sicherung des Arbeitsvertrags als der Anfang positiver socialer Gesetzgebung kann nicht empfohlen werden, ehe durch gründliche und unparteiische Untersuchung der Umfang und die gewöhnlichen Ursachen des Contractbruchs und durch Befragung von Sachverständigen aller Parteien die wahrscheinlichen Vorzüge und Nachtheile der Bestrafung gegenüber anderen sehr zu erwägenden Mitteln zur Bekämpfung des Uebels festgestellt sind. -- IV. Ein solches gesetzliches Einschreiten in Form eines isolirten Contractbruchsgesetzes ist auch als inopportun zu bezeichnen, solange die Gesetzgebung nicht entschlossen ist, andere wichtigere sociale Fragen gleichzeitig zu regeln, und solange dieselbe sich über die dabei zu befolgenden Principien nicht völlig klar ist. Denn der unverkennbare Zusammenhang der Contractbruchsfrage mit anderen socialen Fragen bewirkt, daß ein isolirtes Contractbruchsgesetz nothwendig ein sehr lückenhaftes Gesetz bleiben muß. Ein lückenhaftes Gesetz aber kann seine beabsichtigten Wirkungen nicht erreichen und wird leicht geradezu falsch wirken. -- Correferat des Redacteurs I. F. H. Dannenberg (Hamburg) über die Bestrafung des Arbeitscontractbruchs. -- Debatte. -- Zweite Sitzung. Montag, den 12. October früh 9 1/2 Uhr -- Referat des Herrn Fabrikbesitzers Kalle (Biebrich) über die Invaliden- und Alterscassen. -- Correferat des Verlagsbuchhändlers Franz Duncker (Berlin) über Invaliden- und Alterscaffen. -- Dritte Sitzung. Montag, den 12. October, Nachmittags 6 1/4 Uhr. -- Alphabetisches Verzeichniß der Redner. -- Die Theilnehmer an den Sitzungen des Vereins für Socialpolitik am 11. und 12. October 1874.$7Generated by AI. 330 $aThis book documents the proceedings of the second meeting of the Verein für Socialpolitik held on October 11 and 12, 1874. It provides insights into the discussions and organizational matters addressed by the association, focusing on social policy issues of the time. The text highlights challenges faced in compiling the meeting's report, including delays due to incomplete stenographic records and various members being unavailable. The book serves as an important historical record of the association's efforts to advance social policy through scholarly debate and analysis. It is intended for historians, researchers, and scholars interested in the development of social policy in 19th century Germany.$7Generated by AI. 410 0$aDuncker & Humblot reprints 517 $aVerhandlungen der zweiten Generalversammlung des Vereins für Socialpolitik am 11. und 12. October 1874 606 $aSocial policy$7Generated by AI 607 $aGermany$7Generated by AI 615 0$aSocial policy 700 $aSocialpolitik$b Verein für$01769272 801 0$bMiAaPQ 801 1$bMiAaPQ 801 2$bMiAaPQ 906 $aBOOK 912 $a9910888054603321 996 $aVerhandlungen der zweiten Generalversammlung des Vereins für Socialpolitik am 11. und 12. October 1874$94238027 997 $aUNINA