LEADER 02250nam 22004093a 450 001 9910888043903321 005 20240703191054.0 010 $a3-16-163220-6 035 $a(CKB)5860000000493321 035 $a(ScCtBLL)e2c7c39a-6e9a-474c-9080-a0b7df303edb 035 $a(EXLCZ)995860000000493321 100 $a20240703i19702024 uu 101 0 $ager 135 $auru|||||||||| 181 $ctxt$2rdacontent 182 $cc$2rdamedia 183 $acr$2rdacarrier 200 00$aDinglichkeit im europäischen Kollisionsrecht : $eAnwendungsbereich für ein vereinheitlichtes internationales "Sachenrecht" /$fJoseph Rumstadt 210 1$a[s.l.] :$cMohr Siebeck GmbH & Co. KG,$d1970. 215 $a1 online resource (364 p.) 311 $a3-16-163219-2 330 $aIn Europa ist man sich einig: Das anwendbare Sachenrecht folgt der Belegenheit der Sache (lex rei sitae). Infolge dieser vermeintlichen Einigkeit sind die Vereinheitlichungsbemühungen der EU trotz der Bedeutung des internationalen Sachenrechts für den Binnenmarkt zurückhaltend. Befragt man aber die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen, was unter "Sachenrecht" oder einer "Sache" zu verstehen ist, bleibt vom Gesamtbild einer faktisch harmonisierten Anknüpfungsregel wenig übrig. Vor diesem Hintergrund lenkt Joseph Rumstadt den kollisionsrechtlichen Blick weg von den Objekten des Sachenrechts hin zu einem einheitlichen Mechanismus dinglicher Güterzuordnung. Er entwickelt daraus einen übergreifenden, im europäischen Recht verankerten Anwendungsbereich für ein internationales "Sachenrecht" für alle Vermögensgegenstände, den er rechtsvergleichend erprobt, von anderen Systembegriffen des europäischen IPR abgrenzt und schließlich in konkrete Normtextvorschläge gießt. 606 $aLaw / Conflict of Laws$2bisacsh 606 $aLaw / Civil Law$2bisacsh 606 $aLaw / Comparative$2bisacsh 606 $aLaw 615 7$aLaw / Conflict of Laws 615 7$aLaw / Civil Law 615 7$aLaw / Comparative 615 0$aLaw 700 $aRumstadt$b Joseph$01768810 801 0$bScCtBLL 801 1$bScCtBLL 906 $aBOOK 912 $a9910888043903321 996 $aDinglichkeit im europäischen Kollisionsrecht$94233464 997 $aUNINA