LEADER 02807nam 2200409 450 001 9910827620003321 005 20230803043607.0 010 $a3-8325-9563-5 035 $a(CKB)4340000000244121 035 $a(MiAaPQ)EBC5231210 035 $a58a1c679-97f4-4fb5-a76c-3edeb0dd2d03 035 $a(EXLCZ)994340000000244121 100 $a20180530d2013 uy 0 101 0 $ager 135 $aurcnu|||||||| 181 $ctxt$2rdacontent 182 $cc$2rdamedia 183 $acr$2rdacarrier 200 14$aDer Anspruch von Drittstaatsangeho?rigen auf Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss $eEin Fall von verfassungsgema?sser Ungleichbehandlung? /$fDaniela O?ndu?l 210 1$aBerlin :$cLogos,$d2013. 215 $a1 online resource (xiv, 234 pages) 225 0 $aArbeit und sozialer Schutz ;$vBand 30 300 $aPublicationDate: 20140720 311 $a3-8325-3554-3 320 $aIncludes bibliographical references. 330 $aLong description: Abhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind zahlreiche Drittstaatsangehörige, die in Deutschland leben, von Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss ausgeschlossen. Angesichts des grundgesetzlich verankerten staatlichen Schutzauftrags gegenüber Familien wirft das die Frage auf, ob bzw. inwiefern dieser Ausschluss gerechtfertigt ist. In zwei Beschlüssen vom 6. Juli 2004 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Vorschriften über die Anspruchsberechtigung von Ausländern im Bundeskindesgeldgesetz und im Erziehungsgeldgesetz gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstießen. Als Reaktion hierauf fasste der Gesetzgeber im Jahr 2006 die Vorschriften neu. Die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften ist jedoch nach wie vor umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich daher seit dem Jahr 2006 bis zum Januar 2013 in sechs Entscheidungen mit ihnen zu befassen. Im Juli 2012 erklärte es einen Teil der beiden Vorschriften im Bundeserziehungsgeldgesetz und im Bundeselterngeldgesetz für verfassungswidrig und damit für nichtig. Ausgehend von der Tatsache, dass Deutsche und in Deutschland lebende Ausländer in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet sind, ist es das Ziel der vorliegenden Arbeit, zu prüfen, ob die eingeschränkte Leistungsgewährung an Ausländer verfassungs- und völkerrechtlich gerechtfertigt ist. 606 $aChild support 615 0$aChild support. 676 $a362.7044 700 $aO?ndu?l$b Daniela$01597408 801 0$bMiAaPQ 801 1$bMiAaPQ 801 2$bMiAaPQ 906 $aBOOK 912 $a9910827620003321 996 $aDer Anspruch von Drittstaatsangeho?rigen auf Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss$93919155 997 $aUNINA