LEADER 02394nam 2200397 450 001 9910816746703321 005 20230808205837.0 010 $a3-8325-9427-2 035 $a(CKB)4340000000244411 035 $a(MiAaPQ)EBC5247161 035 $a58a1c69d-9648-4595-ba70-3edeb0dd2d03 035 $a(EXLCZ)994340000000244411 100 $a20180529d2016 uy 0 101 0 $ager 135 $aurcnu|||||||| 181 $ctxt$2rdacontent 182 $cc$2rdamedia 183 $acr$2rdacarrier 200 14$aDie Kenntnis im Verja?hrungsrecht $ezum kenntnisabha?ngigen Verja?hrungsbeginn bei komplexer Rechtslage unter Beru?cksichtigung zivilprozessualer Fragestellungen /$fChristian Abeling 210 1$aBerlin :$cLogos Verlag Berlin GmbH,$d[2016] 210 4$d©2016 215 $a1 online resource (203 pages) 300 $aPublicationDate: 20160410 311 $a3-8325-4106-3 330 $aLong description: Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist der kenntnisabhängige Verjährungsbeginn gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Der erste Teil behandelt die Frage, ob der an sich nur von Tatsachenkenntnis und nicht von Rechtskenntnis abhängige Verjährungsbeginn ausnahmsweise hinausgeschoben ist, wenn die zugrunde liegende Rechtslage derart unsicher und verworren ist, dass selbst ein rechtskundiger Dritter (z.B. ein Rechtsanwalt) keine verlässliche Einschätzung geben kann. Dies bejahend wird anhand von Fallgruppen weiter untersucht, in welchen Konstellationen der Verjährungsbeginn wegen der zugrunde liegenden Rechtslage hinausgeschoben ist. Im zweiten Teil wird der Verjährungsbeginn aus zivilprozessualem Blickwinkel betrachtet und der Frage nachgegangen, wie der insoweit beweisbelastete Schuldner im Prozess die für den Verjährungsbeginn notwendige Kenntnis des Gläubigers beweisen kann und ob dazu eine Umkehr der Beweislast in Betracht kommt. Der dritte Teil schließt mit Überlegungen zum Verjährungsbeginn in den Principles of European Contract Law (PECL) sowie dem Draft Common Frame of Reference (DCFR). 606 $aLimitation of actions$zGermany 615 0$aLimitation of actions 676 $a347.43052 700 $aAbeling$b Christian$01714264 801 0$bMiAaPQ 801 1$bMiAaPQ 801 2$bMiAaPQ 906 $aBOOK 912 $a9910816746703321 996 $aDie Kenntnis im Verja?hrungsrecht$94107945 997 $aUNINA