LEADER 10057nam 22005533 450 001 9910773211303321 005 20230629235134.0 010 $a9783830543930 010 $a383054393X 024 8 $ahttps://doi.org/10.35998/9783830543930 035 $a(CKB)5840000000049427 035 $a(MiAaPQ)EBC6950247 035 $a(Au-PeEL)EBL6950247 035 $a(OCoLC)1312172641 035 $a(ScCtBLL)b15eed75-8520-4ff2-99f9-4ff34a82e5dd 035 $a(EXLCZ)995840000000049427 100 $a20220718d2022 uy 0 101 0 $ager 135 $aurcnu|||||||| 181 $ctxt$2rdacontent 182 $cc$2rdamedia 183 $acr$2rdacarrier 200 10$aGesetzgebung und Rechtssetzung im Land Berlin $eTheorie und Praxis der Gesetzesgenese für Verwaltung und Legislative 205 $a1st ed. 210 1$aStuttgart :$cBWV Berliner Wissenschafts-Verlag,$d2022. 210 4$d©2022. 215 $a1 online resource (172 pages) 327 $aIntro -- Abkürzungsverzeichnis -- Kurzbibliografie -- Orientierung -- Kapitel 1 Gesetzgebungswissenschaft -- I. Charakteristik der Gesetzgebungswissenschaft -- II. Geschichte der Gesetzgebungswissenschaft -- Kapitel 2 Rechtssetzung in der Verwaltung im staatsrechtlichen Kontext und im Verhältnis zu anderen Organen derRechtssetzung -- I. Volkssouveränität -- II. Gewaltenteilung -- 1. Vorrang des Gesetzes -- 2. Vorbehalt des Gesetzes (Gesetzesvorbehalt) -- III. Rechtssetzung durch Volksvertretungen -- 1. Das EU-Parlament -- a. Zusammensetzung und Wahl des EU-Parlaments -- b. Gesetzgebungsverfahren und Gesetzgebungskompetenzen der Europäischen Union -- 2. Bundesrat und Bundestag -- a. Zusammensetzung und Wahl von Bundestag und Bundesrat -- b. Gesetzgebungskompetenzen -- c. Gesetzgebungsverfahren -- (1) Gesetzesinitiativen - ggf. Vorverfahren -- (2) Beratungen und Beschluss im Bundestag -- (3) Befassung und ggf. Beschluss im Bundesrat -- (4) Gegenzeichnung und Verkündung -- d. Delegierte Rechtssetzung an Bundes- und Landesregierung -- e. Vollzug des Bundesrechts durch Bundes- oder Landesverwaltung -- 3. Das Berliner Abgeordnetenhaus -- a. Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus -- b. Gesetzgebungsverfahren -- (1) Gesetzesinitiativen - insbesondere aus der Mitte des Abgeordnetenhauses -- (2) Beratungen im Abgeordnetenhaus -- (3) Ausfertigung und Verkündung -- c. Delegierte Rechtssetzung durch die Verwaltung -- IV. ?Richterrecht" - Rechtsfortbildung durch Gerichte -- 1. Unabhängigkeit der Justiz -- 2. ?Richterrecht" - gerichtliche Rechtsfortbildung -- a. Rechtssatzkontrolle -- b. Rechtsanwendung - Rechtsfortbildung - Richterrecht -- 3. Wahl der rechtsprechenden Personen -- a. Richterinnen und Richter am Europäischen Gerichtshof -- b. Richterinnen und Richter an den obersten Bundesgerichtshöfenund beim Bundesverfassungsgericht. 327 $ac. Richterinnen und Richter in der Berliner Landesjustiz -- V. Rechtssetzung unmittelbar durch das Volk -- 1. Plebiszitäre Elemente auf EU-Ebene -die Europäische Bürgerinitiative -- 2. Beteiligung des Volkes auf Bundesebene -- 3. Beteiligung der Bevölkerung auf Berliner Landesebene -- a. Volksbegehren und Volksentscheid -- b. Volksabstimmung -- c. Volksinitiative -- 4. Direkte Demokratie auf bezirklicher Ebene -insbesondere Bürgerentscheide -- VI. Rechtssetzung durch die Berliner Verwaltung -- 1. Grundsätzliche Begrifflichkeit - unmittelbare und mittelbareStaatsverwaltung -- 2. Aufbau und Organisation der vollziehenden Gewalt in Berlin -- a. Senat als Regierung und Teil der vollziehenden Gewalt -- b. Hauptverwaltung als Teil der unmittelbaren Landesverwaltung -- c. Bezirksverwaltung als Teil der unmittelbaren Landesverwaltung -- (1) Das Bezirksamt -- (2) Die Bezirksverordnetenversammlung -- d. Die mittelbare Landesverwaltung -- 3. Aufgabenverteilung zwischen Haupt- und Bezirksverwaltung -- 4. Aufsicht -- 5. Rechtssetzung -- a. Gesetzesentwürfe -- b. Rechtsverordnungen -- c. Verwaltungsvorschriften -- d. Rundschreiben -- e. Satzungen -- f. Geschäftsordnungen -- VII. Rechtssetzungen durch Private -- 1. Juristenrecht ist keine Rechtsquelle -- 2. Rechtsgestaltung als Akt der privaten Rechtssetzung -- 3. Selbstregulation und regulierte Selbstregulation -- 4. Einsatz Privater bei der Vorbereitung staatlicher Rechtssätze -- VIII. Stufenordnung der Rechtsordnung -- 1. Position des Europarechts -- a. Rechtsquellen des Europarechts -- b. Verhältnis zum nationalen Recht -- c. Umgang der Verwaltung mit möglicherweise unwirksamem Unionsrecht -- d. Nationaler Handlungsbedarf aufgrund europäischer Rechtsakte -- 2. Position des Grundgesetzes -- 3. Position der Allgemeinen Regeln des Völkerrechts -- 4. Position der Bundesgesetze und Rechtssätzeder Bundesverwaltung. 327 $a5. Position des Landesrechts -- 6. Position des Gewohnheitsrechts -- 7. Position der Regelungen zum kollektiven Arbeitsrecht /beschränkte Normsetzungsbefugnisder ?Religionsgesellschaften" -- Kapitel 3 Prozess der Rechtssetzung im Land Berlin - inklusive Erwägungen zum Bürokratieabbau und zur Gesetzesfolgenabschätzung -- I. Impulse für einen Rechtssatz -- II. Konzeptphase -- 1. Aufnahme des Ist-Zustandes -- 2. Folgenabschätzung -- 3. Entscheidung über eine Regelung, Zeitplan und Eckpunkte -- III. Exkurs: Kommunikation der Rechtssetzung -Öffentlichkeitskommunikative Begleitung -- IV. Entwurfsphase -- 1. Anfertigen des Entwurfes -- a. Digitale Erarbeitung des Entwurfes -- b. Informations- und Inspirationsquellen -- c. Inhalt -- (1) Arten von Rechtsnormen und Stilelemente -- (2) Inhaltliche Klarheit - insbesondere Verweise -- (3) Bestimmtheitsgebot -- (4) Vertrauensschutz -Rückwirkung -- (5) Besonderheiten bei Regeln über die Anerkennung der Berufsqualifikation,Aufnahme oder Ausübung eines Berufes -- (6) Übermaßverbot - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -- (7) Zitiergebot -- (8) Verbot des Einzelfallgesetzes -- (9) Zeitpunkt und Dauer der Geltung -- d. Erwägungen zum Bürokratieabbau -- (1) Erfüllungsaufwand -- (2) ?One-in-one-out" Prinzip auf Bundesebene -- e. Rechtsförmlichkeit -- (1) Sprache der Rechtssätze -- (2) Überschriften der Rechtssätze -- (3) Eingangsformeln und Bezeichnung der Senatsverwaltungen -- (4) Gliederung der Rechtssätze -- f. Begründung -- (1) Charakterisierung der Begründung im Unionsrecht, Grundgesetz,Verfassung von Berlin, Landesgesetzen und Geschäftsordnungen -- (2) Konkrete Begründungsinhalte und ihr Ort gemäß der GGO II -- g. Hausabstimmung -- 2. Beteiligung weiterer Senatsverwaltungen, des LandesBrandenburg, des Rates der Bürgermeister und andereröffentlicher Stellen. 327 $aa. Beteiligung betroffener Senatsverwaltungen und der RegierendenBürgermeisterin bzw. des Regierenden Bürgermeisters -- b. Gelegenheit zur Stellungnahme für das Land Brandenburg -- c. Beratung durch den Rat der Bürgermeister -- d. Beteiligung weiterer (öffentlicher) Stellen -- e. Exkurs zum Normenkontrollrat/Normprüfstelle -- 3. Beteiligung der Fachöffentlichkeit -- a. Zuleitung an Fachkreise und Verbände -- b. Exkurs: Handhabung beim Bund -- c. Parallele Kenntnisnahme des Entwurfes durch das Abgeordnetenhaus -- 4. Auswertung der eingebrachten Stellungnahmenund Endfassung des Referentenentwurfes -- 5. Senatsvorlage und -beschluss eines Gesetzesentwurfesmit Vorlage an das Abgeordnetenhaus bzw. Senatsvorlageund -beschluss einer Rechtsverordnung -- a. Aufbau und Inhalt der Senatsvorlage samt Entwurf der Vorlagean das Abgeordnetenhaus -- (1) Senatsvorlage zur Beschlussfassung -- (2) Vorlage an das Abgeordnetenhaus -- (3) Entwurf einer Pressemitteilung -- b. Vorbereitung der Senatsvorlage und Verfahren der Mitzeichnunganderer betroffener Senatsverwaltungen -- 6. Information der Allgemeinheit -- a. Handhabung auf Berliner Landesebene -- b. Exkurs: ?Gläserne Gesetze" auf Bundesebene -- V. Beratung und Verabschiedung eines Gesetzes im Berliner Abgeordnetenhaus sowie bei einer Rechtsverordnung Beschluss des Senates oder Erlass durch ein Senatsmitglied -- VI. Erlass und Verkündung -- VII. Berichtigung, Rechtsbereinigung, Beobachtung der Wirkungen des Rechtssatzes -- Glossar -- Literaturverzeichnis -- Verzeichnis der verwendeten Rechtsnormen -- Stichwortverzeichnis -- Leere Seite. 330 $aDie Verwaltung erstellt unza?hlige Gesetze, die im Parlament verabschiedet werden. Daru?ber hinaus erla?sst sie aus eigener Kraft Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben. Mit Theorie und Praxis dieser redaktionellen Ta?tigkeit befasst sich die Rechtssetzungslehre bzw. Gesetzgebungslehre. Antje To?lle bereitet die Rechtsmaterie erstmals wissenschaftlich systematisch fu?r die Rechtssetzung in Berlin auf. Damit ist dieses Werk ein Handbuch fu?r Legisten, die Wissenschaft, Mitglieder der Parlamente und Stakeholder des Gesetzgebungsprozesses (wie Verba?nde und Interessensvertretungen) und zugleich ein Lehrbuch fu?r Studierende. Das Buch fu?llt eine bisher bestehende Lu?cke und konzentriert sich auf das Berliner Verfahren. Gleichzeitig blickt es nach Europa und auf die Bundesebene, um die gegenseitige Bedingung und Abha?ngigkeit darzustellen. Die Verfasserin verfu?gt als ehemalige Bundesbeamtin der Ministerialverwaltung u?ber eigene praktische Rechtssetzungserfahrungen und promovierte in der Rechtsgescha?ftslehre u?ber interessengerechte Gesetzgebung. 517 $aGesetzgebung und Rechtssetzung im Land Berlin 606 $aLaw / Government / State, Provincial & Municipal$2bisacsh 606 $aLaw / Legal Writing$2bisacsh 606 $aLaw / Administrative Law & Regulatory Practice$2bisacsh 606 $aLaw 615 7$aLaw / Government / State, Provincial & Municipal 615 7$aLaw / Legal Writing 615 7$aLaw / Administrative Law & Regulatory Practice 615 0$aLaw 700 $aTölle$b Antje G.I$01461054 801 0$bMiAaPQ 801 1$bMiAaPQ 801 2$bMiAaPQ 906 $aBOOK 912 $a9910773211303321 996 $aGesetzgebung und Rechtssetzung im Land Berlin$93662905 997 $aUNINA