LEADER 02179nam 2200325z- 450 001 9910741382003321 005 20240912172426.0 010 $a3-428-58865-7 035 $a(CKB)5840000000261535 035 $a(BIP)093709522 035 $a(MiAaPQ)EBC7263625 035 $a(EXLCZ)995840000000261535 100 $a20230627c2023uuuu -u- - 101 0 $aeng 200 10$aKu?nstliche Intelligenz und Gefa?hrdungshaftung im o?ffentlichen Recht $ezur Notwendigkeit der Einfu?hrung eines speziellen Gefa?hrdungshaftungstatbestands /$fvon Laura Katharina Pauli 210 $cDuncker & Humblot 215 $a1 online resource (266 p.) 311 $a3-428-18865-9 330 8 $aKI ist eine hoch innovative, aber zugleich risikoreiche Technologie. Aufgrund ihrer Lernfa?higkeit und Autonomie sind ihre Entscheidungen aus ex ante Sicht kaum vorhersehbar. Auch aus ex post Perspektive bleibt ein Transparenzdefizit bestehen. Aufgrund der mit dem Einsatz von KI-Systemen verbundenen spezifischen Risiken stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Staat gegenu?ber dem Bu?rger KI einsetzen darf. Dabei ha?ngt das »Ob« des hoheitlichen KI-Einsatzes entscheidend von der Reichweite der Haftung des Staates auf Sekunda?rebene ab. Das u?berkommene Staatshaftungsrecht bietet hierfu?r de lege lata keinen ausreichenden Sekunda?rrechtsschutz. Der hoheitliche KI-Einsatz wa?re ohne die Implementierung eines angemessenen Haftungstatbestands auf Sekunda?rebene verfassungswidrig. Aus diesem Blickwinkel heraus fordert Pauli die Einfu?hrung eines speziellen o?ffentlich-rechtlichen Gefa?hrdungshaftungstatbestands, den sie abschließend in einem konkreten Gesetzgebungsvorschlag ausformt. 606 $aArtificial intelligence$xLaw and legislation$zGermany 606 $aStrict liability$zGermany 606 $aTechnology and law$zGermany 615 0$aArtificial intelligence$xLaw and legislation 615 0$aStrict liability 615 0$aTechnology and law 700 $aPauli$b Laura Katharina$01436709 906 $aBOOK 912 $a9910741382003321 996 $aKünstliche Intelligenz und Gefährdungshaftung im öffentlichen Recht$93595878 997 $aUNINA