LEADER 03808nam 2200661Ia 450 001 9910512201103321 005 20200520144314.0 010 $a1-281-99060-4 010 $a9786611990602 010 $a3-11-173807-8 010 $a3-11-021068-1 024 7 $a10.1515/9783110210682 035 $a(CKB)1000000000697986 035 $a(EBL)429425 035 $a(OCoLC)476276672 035 $a(SSID)ssj0000183528 035 $a(PQKBManifestationID)11171842 035 $a(PQKBTitleCode)TC0000183528 035 $a(PQKBWorkID)10196157 035 $a(PQKB)10288545 035 $a(MiAaPQ)EBC429425 035 $a(WaSeSS)Ind00014591 035 $a(DE-B1597)35399 035 $a(OCoLC)979969325 035 $a(OCoLC)987921833 035 $a(OCoLC)992454618 035 $a(DE-B1597)9783110210682 035 $a(oapen)https://directory.doabooks.org/handle/20.500.12854/74662 035 $a(EXLCZ)991000000000697986 100 $a20081031d2008 uy 0 101 0 $ager 135 $aur|n|---||||| 181 $ctxt 182 $cc 183 $acr 200 10$aInzestverbot und Gesetzgebung $edie Konstruktion eines Verbrechens (300-1100) /$fvon Karl Ubl 205 $a1st ed. 210 $aBerlin $cDe Gruyter$d2008 215 $a1 online resource (600 p.) 225 1 $aMillennium-Studien/Millenium studies,$x1862-1139 ;$vBd. 20 300 $aDescription based upon print version of record. 311 $a3-11-020296-4 327 $tFrontmatter -- $tInhalt -- $t1. Einleitung -- $t2. Die Aneignung einer Tradition im 4. Jahrhundert -- $t3. Ethnische Identität und Inzestverbot -- $t4. Der Ordnungswille der Bischöfe und das christliche Königtum -- $t5. Das Inzestverbot und die Begründung des karolingischen Königtums -- $t6. Theorie und Praxis des Inzestverbots im Karolingerreich -- $t7. Die Radikalisierung des Inzestverbots im 11. Jahrhundert -- $t8. Die abendländische Inzestgesetzgebung im Kontext -- $tBackmatter 330 $aDas Verbot von Verwandtenehen (Inzest) stand vom 6. bis ins 11. Jahrhundert im Mittelpunkt der Gesetzgebung. Kaiser und Könige, Bischöfe und Päpste erließen immer wieder neue Regelungen zum Inzestdelikt und stellten diese Bestimmungen häufig an die Spitze von Gesetzestexten und Kodifikationen. Die Reichweite der verbotenen Verwandten wurde dabei stetig ausgedehnt. Im 11. Jahrhundert war es kaum möglich, Ehen zu schließen, die nicht aufgrund des Inzestverbots angefochten werden konnten. Die Sorge um die Gültigkeit von Eheschließungen beschäftigte insbesondere den Adel, da mit der Illegitimität der Kinder der soziale Status auf das Spiel gesetzt wurde.Über dieses einzigartige Phänomen wird in der historischen, ethnologischen und soziologischen Forschung eine intensive Diskussion geführt. Dieses Buch zeichnet die radikale Ausdehnung der Ehehindernisse erstmals epochenübergreifend und transkulturell nach. Es wird die These aufgestellt, dass die Entstehungsbedingungen dieser "Obsession" im Funktionswandel von Gesetzgebung und in den Reaktionen von Königen, Kaisern und Bischöfen auf den Verlust antiker Staatlichkeit zu suchen sind. Die ausgedehnten Inzestverbote sollten die Etablierung überregionaler Heiratsmärkte herbeiführen und dadurch der Integration von Großreichen dienen. 410 0$aMillennium-Studien/Millenium studies ;$vBd. 20. 606 $aIncest$xLaw and legislation$xHistory 606 $aConsanguinity (Canon law)$xHistory 615 0$aIncest$xLaw and legislation$xHistory. 615 0$aConsanguinity (Canon law)$xHistory. 676 $a306.877 700 $aUbl$b Karl$00 801 0$bMiAaPQ 801 1$bMiAaPQ 801 2$bMiAaPQ 906 $aBOOK 912 $a9910512201103321 996 $aInzestverbot und Gesetzgebung$9251390 997 $aUNINA