LEADER 03654oam 2200541z- 450 001 9910496044203321 005 20230221124538.0 010 $a979-1-03-655593-0 024 7 $a10.4000/books.chbeck.2408 035 $a(CKB)4100000011479633 035 $a(FrMaCLE)OB-chbeck-2408 035 $a(oapen)https://directory.doabooks.org/handle/20.500.12854/87329 035 $a(PPN)25019001X 035 $a(EXLCZ)994100000011479633 100 $a20201002j|||||||| ||| 0 101 0 $ager 135 $auu||||||m|||| 181 $ctxt$2rdacontent 182 $cc$2rdamedia 183 $acr$2rdacarrier 200 00$aRechtsschutz im hellenistischen Ägypten$fNadine Grotkamp 210 $aMünchen$cC.H.Beck$d2020 215 $a1 online resource (196 p.) 225 1 $aMünchener Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte 311 $a3-406-71906-6 330 $aHellenismus ist nicht nur eine Epochenbezeichnung. Der Begriff wurde geprägt, um die wechselseitige Durchdringung von Orient und Okzident und die Verschmelzung der dominierenden griechischen Kultur mit anderen zu beschreiben. Anzeichen für eine lediglich oberflächliche Verbreitung der transformierten griechischen Kultur legen Vergleiche mit neuzeitlichen Kolonialgesellschaften nahe, auch wenn die hellenistischen Reiche kein Mutterland hatten. Die drei letzten vorchristlichen Jahrhunderte waren jedenfalls unstreitig von hoher Mobilität, intensiver Kulturbegegnung, von Symbiose und geistigem Austausch geprägt. Damals wurden die in der Polis entstandenen Ideen zu Herrschaft und Rechtsstaatlichkeit in großflächige Herrschaftsgebilde überführt und gingen später in die lateinische Literatur des römischen Imperiums und dann frühe christliche Gedankengebäude über. Die Frage, wie Konfliktlösung in einer dieser polyethnischen ostmediterranen Gesellschaft funktionierte, kann nur für Ägypten beantwortet werden, da allein hier in nennenswertem Umfang auch Alltagsschriftgut überliefert ist. Anhand der vielfältigen Rechtsschutzgesuche an unterschiedliche Autoritäten (Gerichte, Beamte, Vereinsvorstände) sowie anhand der wenigen Zeugnisse königlicher Regulierung der Rechtsschutzgewährung soll in dieser Untersuchung primär das Konfliktlösungsverhalten der griechischsprachigen Bevölkerungsschicht kartographiert werden, das sich durch die Vielfalt der Instanzen trotz grundlegender Untersuchungen zur Gerichtsorganisation (v.a. von Hans-Julius Wolff) noch immer unserem Verständnis entzieht. Um die bisherigen Ansätze zu überwinden, wird als Ausgangsthese angenommen, dass staatliche Eingriffe in die vorhandene Vielfalt der Konfliktlösungsinstanzen nur bei äußerem Zwang erfolgten und sie ansonsten der Selbstorganisation überlassen wurden. 606 $aEgyptian law 606 $aJustice, Administration of$zEgypt$xHistory 606 $aActions and defenses$zEgypt$xHistory 610 $aHellenismus 610 $adie drei letzten vorchristlichen Jahrhunderte 610 $aHerrschaft und Rechtsstaatlichkeit 610 $aKonfliktlösung 610 $aKonfliktlösungsverhalten 610 $aÄgypten 610 $aRechtsschutzgescuhe 610 $aRechtsschutzgewährung 610 $agriechischsprachige Bevölkerungsschicht 615 0$aEgyptian law. 615 0$aJustice, Administration of$xHistory. 615 0$aActions and defenses$xHistory. 700 $aGrotkamp$b Nadine$0474847 701 $aGrotkamp$b Nadine$0474847 801 0$bFR-FrMaCLE 906 $aBOOK 912 $a9910496044203321 996 $aRechtsschutz im hellenistischen A?gypten$92889128 997 $aUNINA