LEADER 02759nam 22004693a 450 001 9910346834803321 005 20250203232819.0 035 $a(CKB)4920000000095292 035 $a(oapen)https://directory.doabooks.org/handle/20.500.12854/57844 035 $a(NjHacI)994920000000095292 035 $a(ScCtBLL)7148af55-0d93-4060-a620-53a3b33a8df5 035 $a(OCoLC)1139847746 035 $a(oapen)doab57844 035 $a(EXLCZ)994920000000095292 100 $a20250203i19932019 uu 101 0 $ager 135 $aurmn|---annan 181 $ctxt$2rdacontent 182 $cc$2rdamedia 183 $acr$2rdacarrier 200 00$aRechtswissenschaft als Realwissenschaft : $eDas Recht als soziale Tatsache und die Aufgabe der Jurisprudenz /$fHans Albert 205 $a1 ed. 210 $cNomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG$d1993 210 1$aBaden-Baden :$cNomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG,$d1993. 215 $a1 online resource (37 pages) 225 1 $aWürzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie 311 08$a9783789031304 311 08$a3789031305 311 08$a9783748902317 311 08$a374890231X 330 $a Ausgangspunkt der Arbeit ist die These, daß das Recht als soziale Tatsache aufgefaßt und analysiert werden kann. Es kann eine Realwissenschaft vom Recht im üblichen Sinne des Wortes geben, also eine Wissenschaft, in der die üblichen Methoden der Erklärung und der empirischen Prüfung verwendet werde. Daraus ergibt sich die Frage, welche Beziehung zwischen dieser Wissenschaft und der Jurisprudenz besteht, wie sie an juristischen Fakultäten betrieben wird. Die übliche normativistische und hermeneutische Deutung der Jurisprudenz führt in dieser Hinsicht zu Schwierigkeiten, die unter anderem mit dem Problem der faktischen Geltung von Rechtsnormen zusammenhängen. An ihrer Stelle wird eine sozialtechnologische Deutung vorgeschlagen, die der Bedeutung der Jurisprudenz für die Praxis Rechnung trägt, und zwar als Grundlage der Verfassung, der Gesetzgebung, Rechtsprechung und der Verwaltung. Eine solche Jurisprudenz kann ohne weiteres auch diejenigen Wertgesichtspunkte berücksichtigen, die für die Lösung praktischer Probleme in Betracht kommen und dennoch dem Max Weberschen Prinzip der Wertfreiheit der Wissenschaft genügen. 410 0$aWu?rzburger Vortra?ge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie ;$vVolume 15. 606 $aJurisprudence 615 0$aJurisprudence. 676 $a340.1 700 $aAlbert$b Hans$0142269 801 0$bScCtBLL 801 1$bScCtBLL 906 $aBOOK 912 $a9910346834803321 996 $aRechtswissenschaft als Realwissenschaft$93011362 997 $aUNINA