LEADER 02095 am 22002653u 450 001 9910265251503321 005 20191128 024 7 $a10.17875/gup2017-1069 035 $a(CKB)4100000002964862 035 $a(OAPEN)647430 035 $a(EXLCZ)994100000002964862 100 $a20191128d|||| uy 101 0 $ager 135 $auuuuu---auuuu 200 14$aDas Beiratsmodell - neue Wege für den islamischen Religionsunterricht - Verfassungsrechliche Untersuchungen zur Zulässigkeit alternativer Kooperationsformen zwischen Staat und religiösen Organisationen 210 $cUniversitätsverlag Göttingen$d2018 311 $a3-86395-345-2 330 $aReligiöse Erziehung von Muslimen findet in muttersprachlichem Ergänzungs­unterricht oder in den Koranschulen der Moscheegemeinden statt. Dies hemmt die Entwicklung eines überpartikularen, im deutschen Schul- und Wissenschaftssystem beheimateten Islam. Die Idee eines islamischen Bekenntnisunterrichts an öffentlichen Schulen in deutscher Sprache findet über Parteigrenzen hinaus breite Zustimmung. Das Problem: Das Grundgesetz sieht eine Kooperation zwischen Staat und Religionsgemeinschaft vor. Islamische Organisationen sind aber (noch) nicht als Religionsgemeinschaften anerkannt. Wer soll dann die Lerninhalte festlegen? Behörden islamischer Herkunftsstaaten sind ungeeignet. Sie transportieren die Vorstellung eines politischen Islam, der tief in den Prägungen der Heimatländer verhaftet ist. Die Schulministerien der Bundesländer sind der Neutralität verpflichtet und dürfen keine theologischen Gestaltungsaufgaben wahrnehmen. Beiräte, bestehend aus islamischen Theologen und Verbandsvertretern, könnten die Lösung sein. 606 $aLaw$2bicssc 615 7$aLaw 700 $aSchmischke$b Christoph$4aut$0876145 906 $aBOOK 912 $a9910265251503321 996 $aDas Beiratsmodell - neue Wege für den islamischen Religionsunterricht - Verfassungsrechliche Untersuchungen zur Zulässigkeit alternativer Kooperationsformen zwischen Staat und religiösen Organisationen$91956624 997 $aUNINA