LEADER 03533nam 22006015 450 001 9910261106003321 005 20190615120916.0 010 $a3-486-70333-1 024 7 $a10.1524/9783486703337 035 $a(CKB)3460000000003578 035 $a(EBL)1347731 035 $a(OCoLC)879550272 035 $a(SSID)ssj0001294295 035 $a(PQKBManifestationID)11858058 035 $a(PQKBTitleCode)TC0001294295 035 $a(PQKBWorkID)11317125 035 $a(PQKB)10662708 035 $a(MiAaPQ)EBC1347731 035 $a(DE-B1597)233815 035 $a(OCoLC)979758260 035 $a(DE-B1597)9783486703337 035 $a(EXLCZ)993460000000003578 100 $a20190615d2010 fg 101 0 $ager 135 $aur|n|---||||| 181 $ctxt 182 $cc 183 $acr 200 10$aLockung und Zwang $eZur Arbeitsverfassung im Dritten Reich /$fAndreas Kranig 210 1$aBerlin ;$aBoston : $cOldenbourg Wissenschaftsverlag, $d[2010] 210 4$d©1986 215 $a1 online resource (255 p.) 225 0 $aSchriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte ;$v47 300 $aDescription based upon print version of record. 311 $a3-486-64547-1 320 $aIncludes bibliographical references. 327 $tFront Matter -- $t Die arbeitsrechtliche Normsetzung des Dritten Reichs -- $t Die Arbeitsverwaltung im Dritten Reich -- $t Die arbeitsrechtliche Rechtsprechung im Dritten Reich -- $tZusammenfassung -- $tBack Matter 330 $aWurde im NS-Staat die kapitalistische Ausbeutung auf die Spitze getrieben? Beruhte die Bändigung der Arbeiterklasse auf deren eigener Hinwendung zum Nationalsozialismus, auf der Unterdrückung durch Partei, Staat und Unternehmerschaft - oder auf der Bestechung durch sozialpolitische Zugeständnisse der Machthaber? Zu prüfen war ebenso die These, dass sich die Arbeitsverfassung unter der NS-Herrschaft im großen und ganzen ungestört und kontinuierlich weiterentwickelte, so dass die spezifischen Erscheinungen im "Dritten Reich" nur als Übergriffe der Nationalsozialisten auf ein ansonsten intaktes Arbeitsrechtsystem zu interpretieren seien. Dem Arbeitsrecht im NS-Staat kommt erhebliche politische Bedeutung zu, und so ist hier die vorliegende Darstellung ein Desiderat der Forschung. Der Autor behandelt nicht nur den gesamten Zeitraum von 1933 bis 1945, sondern greift auch auf die Vorgeschichte in der Weimarer Republik zurück. In seine vom Schwerpunkt her rechtshistorische Arbeit sind die Ergebnisse der jüngeren sozial-wirtschafts- und allgemeinhistorischen Forschung einbezogen. Die Bestandsaufnahme der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung dient als Grundlage für die Untersuchung der Rechtsdurchsetzung durch Verwaltung und Gerichte. Die Studie wendet sich also nicht nur an Rechtshistoriker und historisch interessierte Juristen, sondern ebenso an alle, die sich mit den historischen Grundlagen der Sozialpolitik beschäftigen. 410 0$aSchriftenreihe der Vierteljahrshefte fu?r Zeitgeschichte ;$vNummer 47. 606 $aLabor laws and legislation$zGermany$xHistory 606 $aDuress (Law)$zGermany$xHistory 608 $aElectronic books. 615 0$aLabor laws and legislation$xHistory. 615 0$aDuress (Law)$xHistory. 676 $a341.01256 686 $aNQ 2290$2rvk 700 $aKranig$b Andreas, $0995748 801 0$bDE-B1597 801 1$bDE-B1597 906 $aBOOK 912 $a9910261106003321 996 $aLockung und Zwang$92281662 997 $aUNINA