LEADER 03306nam 22004335 450 001 9910163150303321 005 20200711045457.0 010 $a3-86226-473-4 024 7 $a10.1007/978-3-86226-473-5 035 $a(CKB)3710000001032118 035 $a(MiAaPQ)EBC4793396 035 $a(DE-He213)978-3-86226-473-5 035 $a(PPN)198342845 035 $a(EXLCZ)993710000001032118 100 $a20160826d2011 u| 0 101 0 $ager 135 $aurcnu|||||||| 181 $2rdacontent 182 $2rdamedia 183 $2rdacarrier 200 10$aStrafrechtlicher Verfall und Rückgewinnungshilfe bei der Insolvenz des Täters /$fvon Karl Huber 205 $a1st ed. 2011. 210 1$aHerbolzheim :$cCentaurus Verlag & Media :$cImprint: Centaurus Verlag & Media,$d2011. 215 $a1 online resource (260 pages) 225 1 $aStudien zum Wirtschaftsstrafrecht,$x0938-9512 ;$v35 311 $a3-86226-053-4 320 $aIncludes bibliographical references. 330 $a»Verbrechen dürfen sich nicht lohnen«. Um dieses Ziel zu erreichen, enthält das Strafgesetzbuch insbesondere Vorschriften über den Verfall und den Verfall von Wertersatz. Zugleich sieht die Strafprozessordnung bereits im Ermittlungsverfahren die Möglichkeit vor, entsprechende Vermögenswerte vorläufig sicherzustellen. Soweit durch strafbare Handlungen erlangte Gewinne »abgeschöpft« werden, soll dies dann auch noch vorrangig im Wege der sog. Rückgewinnungshilfe den Geschädigten zugute kommen. Was passiert aber, wenn der Täter oder das von ihm zur Begehung der Straftaten gegründete Unternehmen insolvent wird und die Einzelzwangsvollstreckung nicht mehr möglich ist? Durch den nicht ausdrücklich geregelten Vorrang der Insolvenzordnung treten im Ermittlungsverfahren, insbesondere bei der Beschlagnahme und dem Arrestvollzug, komplexe Fragestellungen auf. Diese setzen sich in der Hauptverhandlung fort und berühren die grundsätzlich obligatorische Anordnung des Verfalls. Auch die anschließende Strafvollstreckung, vor allem aber die Maßnahmen zur Rückgewinnungshilfe, kollidieren mit den Bestimmungen der Insolvenzordnung. Insolvenzbeschlag, Vollstreckungsverbot, Rückschlagsperre, Insolvenzanfechtung, insolvenzrechtliches Gleichbehandlungsgebot und weitere insolvenzspezifische Besonderheiten fordern ihren Tribut. Sie verkomplizieren die Vermögensabschöpfung und die Rückgewinnungshilfe zusätzlich. Deshalb gilt es in dem Buch nicht nur mögliche Spannungsfelder und Schwächen des geltenden Rechts aufzuzeigen. Vielmehr werden pragmatische Lösungen angeboten, welche trotz des insolvenzrechtlichen Vorranges sowohl den legitimen Zielen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung als auch den Interessen der Geschädigten gerecht werden. 410 0$aStudien zum Wirtschaftsstrafrecht,$x0938-9512 ;$v35 606 $aPublic law  606 $aPublic Law$3https://scigraph.springernature.com/ontologies/product-market-codes/R17001 615 0$aPublic law . 615 14$aPublic Law. 676 $a370.1 700 $aHuber$b Karl$4aut$4http://id.loc.gov/vocabulary/relators/aut$0561952 906 $aBOOK 912 $a9910163150303321 996 $aStrafrechtlicher Verfall und Ru?ckgewinnungshilfe bei der Insolvenz des Ta?ters$92861254 997 $aUNINA