LEADER 02849nam 22004215 450 001 9910163149703321 005 20200711131802.0 010 $a3-86226-490-4 024 7 $a10.1007/978-3-86226-490-2 035 $a(CKB)3710000001032124 035 $a(MiAaPQ)EBC4793399 035 $a(DE-He213)978-3-86226-490-2 035 $a(PPN)198342896 035 $a(EXLCZ)993710000001032124 100 $a20161021d2007 u| 0 101 0 $ager 135 $aurcnu|||||||| 181 $2rdacontent 182 $2rdamedia 183 $2rdacarrier 200 10$aUntreue (§ 266 StGB) durch das Auslösen von Sanktionen zu Lasten von Unternehmen /$fvon Stefan Burger 205 $a1st ed. 2007. 210 1$aHerbolzheim :$cCentaurus Verlag & Media :$cImprint: Centaurus Verlag & Media,$d2007. 215 $a1 online resource (346 pages) 225 1 $aStudien zum Wirtschaftsstrafrecht,$x0938-9512 ;$v27 311 $a3-8255-0640-1 330 $aWirtschaftskriminalität spielt eine immer gewichtigere Rolle im Bereich der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Ursache hierfür ist ein erheblicher Erfolgsdruck für unternehmerisches Führungspersonal im Rahmen eines härter werdenden Wettbewerbs. Häufig ist jedoch nicht die Verbesserung der Unternehmenslage das Ergebnis strafbaren oder ordnungswidrigen Verhaltens, sondern im Gegenteil eine Verschlechterung infolge staatlicher Unternehmenssanktionen unterschiedlichster Art. Diese haben häufig ganz erhebliche negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, gefährden es mitunter sogar existenziell. In letzter Zeit ist die Frage aktuell geworden, ob Unternehmen vor solchen Schädigungen durch den strafrechtlichen Untreuetatbestand (§ 266 StGB) geschützt werden können. Wird die Frage bejaht, sähe sich unternehmerisches Führungspersonal einer gegenüber der bisherigen Praxis deutlich verschärften Strafdrohung ausgesetzt. Der Untreuetatbestand gehört jedoch aufgrund seiner offenen Formulierung und der großzügigen Auslegung durch die Rechtsprechung seit jeher zu den umstrittensten und am heftigsten kritisierten Vorschriften des Strafgesetzbuches. Die vorliegende Untersuchung geht der Frage einer Erfassung durch § 266 StGB im Wege einer sorgfältigen Analyse nach. 410 0$aStudien zum Wirtschaftsstrafrecht,$x0938-9512 ;$v27 606 $aAdministrative law 606 $aAdministrative Law$3https://scigraph.springernature.com/ontologies/product-market-codes/R17036 615 0$aAdministrative law. 615 14$aAdministrative Law. 676 $a345.4304 700 $aBurger$b Stefan$4aut$4http://id.loc.gov/vocabulary/relators/aut$01234820 906 $aBOOK 912 $a9910163149703321 996 $aUntreue (§ 266 StGB) durch das Auslösen von Sanktionen zu Lasten von Unternehmen$92868500 997 $aUNINA