03887nam 22007095 450 99644944730331620190723020930.01-281-99060-497866119906023-11-173807-83-11-021068-110.1515/9783110210682(CKB)1000000000697986(EBL)429425(OCoLC)476276672(SSID)ssj0000183528(PQKBManifestationID)11171842(PQKBTitleCode)TC0000183528(PQKBWorkID)10196157(PQKB)10288545(MiAaPQ)EBC429425(WaSeSS)Ind00014591(DE-B1597)35399(OCoLC)979969325(OCoLC)987921833(OCoLC)992454618(DE-B1597)9783110210682(EXLCZ)99100000000069798620190723d2008 fg gerur|n|---|||||txtccrInzestverbot und Gesetzgebung Die Konstruktion eines Verbrechens (300-1100) /Karl UblBerlin ;Boston : De Gruyter, [2008]©20081 online resource (600 p.)Millennium-Studien / Millennium Studies ;20Description based upon print version of record.3-11-020296-4 Frontmatter -- Inhalt -- 1. Einleitung -- 2. Die Aneignung einer Tradition im 4. Jahrhundert -- 3. Ethnische Identität und Inzestverbot -- 4. Der Ordnungswille der Bischöfe und das christliche Königtum -- 5. Das Inzestverbot und die Begründung des karolingischen Königtums -- 6. Theorie und Praxis des Inzestverbots im Karolingerreich -- 7. Die Radikalisierung des Inzestverbots im 11. Jahrhundert -- 8. Die abendländische Inzestgesetzgebung im Kontext -- BackmatterDas Verbot von Verwandtenehen (Inzest) stand vom 6. bis ins 11. Jahrhundert im Mittelpunkt der Gesetzgebung. Kaiser und Könige, Bischöfe und Päpste erließen immer wieder neue Regelungen zum Inzestdelikt und stellten diese Bestimmungen häufig an die Spitze von Gesetzestexten und Kodifikationen. Die Reichweite der verbotenen Verwandten wurde dabei stetig ausgedehnt. Im 11. Jahrhundert war es kaum möglich, Ehen zu schließen, die nicht aufgrund des Inzestverbots angefochten werden konnten. Die Sorge um die Gültigkeit von Eheschließungen beschäftigte insbesondere den Adel, da mit der Illegitimität der Kinder der soziale Status auf das Spiel gesetzt wurde.Über dieses einzigartige Phänomen wird in der historischen, ethnologischen und soziologischen Forschung eine intensive Diskussion geführt. Dieses Buch zeichnet die radikale Ausdehnung der Ehehindernisse erstmals epochenübergreifend und transkulturell nach. Es wird die These aufgestellt, dass die Entstehungsbedingungen dieser "Obsession" im Funktionswandel von Gesetzgebung und in den Reaktionen von Königen, Kaisern und Bischöfen auf den Verlust antiker Staatlichkeit zu suchen sind. Die ausgedehnten Inzestverbote sollten die Etablierung überregionaler Heiratsmärkte herbeiführen und dadurch der Integration von Großreichen dienen.Millennium-Studien ;volume 20IncestLaw and legislationHistoryConsanguinity (Canon law)HistoryElectronic books.Christianity.History of Law.Incest Taboo.Late Antiquity.Middle Ages.IncestLaw and legislationHistory.Consanguinity (Canon law)History.306.877Ubl Karl, 474082DE-B1597DE-B1597BOOK996449447303316Inzestverbot und Gesetzgebung251390UNISA