03743nam 22005895 450 99636003590331620231110232613.03-11-070987-210.1515/9783110709872(CKB)4100000011494227(DE-B1597)555675(DE-B1597)9783110709872(OCoLC)1198929455EBL7015192(AU-PeEL)EBL7015192(oapen)https://directory.doabooks.org/handle/20.500.12854/63741(MiAaPQ)EBC7015192(EXLCZ)99410000001149422720200928h20202020 fg gerur|||||||||||txtrdacontentcrdamediacrrdacarrierReform des deutschen Namensrechts /Anatol DuttaBerlin/BostonDe Gruyter2020Berlin ;Boston : De Gruyter, [2020]©20201 online resource (VII, 47 p.)Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin ;198Description based upon print version of record.3-11-070959-7 Frontmatter -- Inhalt -- Vorbemerkung -- I Im Dickicht des geltenden Namensrechts -- II Ein symptomatisches Beispiel für den Reformbedarf: Rückbenennung nach Auflösung der Einbenennungsehe -- III Traditionelle Funktionen des Namens -- IV Gesetzgeberische Relativierung der namensrechtlichen Individualisierungs- und Klassifizierungsfunktion aus übergeordneten Gründen -- V Rechtspolitische Konsequenzen für eine Neugestaltung des Namensrechts -- VI Deregulierung statt Liberalisierung: Keine Regelung der Namensbestimmung als Alternative? -- Ergebnis -- Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin Die Regelungsdichte im deutschen Namensrecht nimmt beständig zu. Genügten dem Bürgerlichen Gesetzbuch in seiner Urfassung noch wenige kurze Paragraphen, haben die nachfolgenden Gesetzgeber das Recht der Personennamen beträchtlich aufgebläht. Die Vorschriften zum Geburtsnamen (§§ 1616 ff. BGB) sowie zum Ehe- und Begleitnamen (§ 1355 BGB) regeln die vermeintlich triviale Frage nach dem Familiennamen mit großer Liebe zum Detail. Der beeindruckende Normenbestand ist jedoch weit von einem in sich schlüssigen System entfernt. Es bedurfte immer wieder einer gesetzgeberischen Nachjustierung für Einzelkonstellationen - ein Indiz für einen grundlegenden Reformbedarf in diesem Rechtsgebiet. Anatol Dutta zeigt nicht nur die Ursachen für den Reformbedarf im Namensrecht auf, vor allem die Einschränkungen der traditionellen Funktionen des Namensrechts durch das Verfassungsrecht (Gleichheitssatz, Elternrecht und allgemeines Persönlichkeitsrecht) und das Unionsrecht (Personenfreizügigkeit und Diskriminierungsverbot). Er wirft auch einen Blick auf mögliche Grundzüge eines zeitgemäßen Namensrechts, das die Selbstdarstellungsfunktion des Namens und die Freiheit des Namensträgers in den Mittelpunkt rückt. Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft Zu Berlin Family lawbicsscNaming law.birth names.double-barreled surnames.family law.married names.names.Family lawPD 3090DE-208rvkDutta Anatol, authttp://id.loc.gov/vocabulary/relators/aut864191Juristische Gesellschaft zu Berlinfndhttp://id.loc.gov/vocabulary/relators/fndDE-B1597DE-B1597BOOK996360035903316Reform des deutschen Namensrechts1928876UNISA