02551nam 2200421 450 99634424980331620230327102601.0(CKB)4920000000095315(oapen)https://directory.doabooks.org/handle/20.500.12854/41888(NjHacI)994920000000095315(EXLCZ)99492000000009531520230327d2001 uy 0gerurmn|---annantxtrdacontentcrdamediacrrdacarrierDie Bedeutung der Rechtsphilosophie für das Strafrecht /Kristian KühlBaden-Baden :Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG,[2001]©20011 online resource (56 pages)Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie3-7890-7267-2 3-7489-0240-9 Titelei/Inhaltsverzeichnis -- Die Bedeutung der Rechtsphilosophie für das Strafrecht -- I. Einführung mit Themenabgrenzung -- II. Zur aktuellen und praktischen Bedeutung der Rechtsphilosophie für das Strafrecht -- III. Zur Beziehung von Rechtsphilosophie und Strafrechtswissenschaft -- IV. Strafphilosophie -- V. Strafrechtsphilosophie -- VI. Freiheit und Solidarität in der Strafrechts.Die Bedeutung der Rechtsphilosophie ist durch die Anwendung der Radbruchschen Formel aktuell und praktisch geworden. Die Beziehungen zwischen der Strafrechtswissenschaft und der Rechtsphilosophie sind seit langem sehr intensiv, was sich etwa an den von Strafrechtlern verfaßten Lehrbüchern der Rechtsphilosophie zeigt. Gegenstand der rechtsphilosophisch arbeitenden Strafrechtswissenschaftler ist zum einen die Rechtfertigung der Strafe, die sog. »Strafphilosophie«. Zum anderen geht es um die Legitimierung freiheitseingreifender Strafgesetze zum Schutze der Freiheit, sog. »Strafrechtsphilosophie«. Schließlich wird auch in der Strafrechtsdogmatik rechtsphilosophisch argumentiert, z.B. wenn es um Freiheit und Solidarität bei der Begründung von Hilfs- und Duldungspflichten geht (§§ 323c, 34 StGB).Criminal lawGermanyHistoryCriminal lawPhilosophyCriminal lawHistory.Criminal lawPhilosophy.345.43009Kühl Kristian405273NjHacINjHaclBOOK996344249803316Bedeutung der Rechtsphilosophie für das Strafrecht985744UNISA