02994nam 2200421 450 99634424830331620230327111632.0(CKB)4920000000095320(oapen)https://directory.doabooks.org/handle/20.500.12854/62475(NjHacI)994920000000095320(EXLCZ)99492000000009532020230327d2004 uy 0gerurmn|---annantxtrdacontentcrdamediacrrdacarrierWahrheit im Recht Zu Problematiken und Legitimität einer fragwürdigen Denkform /Ulfrid NeumannBaden-Baden :Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG,[2004]©20041 online resource (64 pages) illustrationsWürzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie3-8329-0910-9 3-7489-0244-1 Titelei/Inhaltsverzeichnis -- Wahrheit im Recht. Zu Problematik und Legitimität einer fragwürdigen Denkform -- I. Einleitung -- II. Wahrheitsansprüche im Rechtssystem -- III. Zur Funktion von Wahrheitsansprüchen im Rechtssystem -- IV. Fazit.Sollte Wahrheit, wie formuliert worden ist, wirklich die „Erfindung eines Lügners“ sein, so läge auf der Rede von Wahrheit im Recht eine doppelte moralische Hypothek. Wahrheitsansprüche im Recht sind mit Legitimationsansprüchen untrennbar verknüpft. Eine Entscheidung, die sich auf die Wahrheit der ihr zugrundeliegenden Rechtsbehauptung berufen kann, ist nicht mehr in Zweifel zu ziehen.Die Arbeit versucht, die Frage nach der Berechtigung von Wahrheitsansprüchen im Recht sowohl erkenntnistheoretisch als auch in Hinblick auf ihre praktische Bedeutung zu beantworten. Während die theoretische Analyse die Unhaltbarkeit der Theorie der „einzig richtigen Entscheidung“ (Dworkin) bestätigt, ergibt sich auf der Ebene der Funktionsanalyse ein differenziertes Bild. In bestimmten institutionellen Kontexten des Rechts ist die Vorstellung einer einzig richtigen Entscheidung als regulative Idee unverzichtbar. So beruht die Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen durch Gerichte, aber auch die Überprüfung von Gerichtsurteilen im Instanzenzug auf dem Gedanken, dass es in jedem Fall eine und nur eine richtige Entscheidung gibt. Auf der anderen Seite gerät das Modell der einzig richtigen Entscheidung dort zur schlechten Fiktion, wo es, wie etwa im Bereich der Rückwirkung von Rechtsprechungsänderungen der Strafgerichte, zur Verkürzung von Grundrechtspositionen des Bürgers eingesetzt wird.Evidence (Law)PhilosophyLaw and factEvidence (Law)Philosophy.Law and fact.347.06Neumann Ulfrid1947-284155NjHacINjHaclBOOK996344248303316Wahrheit im Recht3019266UNISA