02535nam 2200409z- 450 99634424230331620231214141233.0(CKB)4920000000095292(oapen)https://directory.doabooks.org/handle/20.500.12854/57844(NjHacI)994920000000095292(EXLCZ)99492000000009529220202102d1993 |y 0gerurmn|---annantxtrdacontentcrdamediacrrdacarrierRechtswissenschaft als RealwissenschaftDas Recht als soziale Tatsache und die Aufgabe der JurisprudenzFirst edition.Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG19931 online resource (37 pages)Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie3-7890-3130-5 3-7489-0231-X Ausgangspunkt der Arbeit ist die These, daß das Recht als soziale Tatsache aufgefaßt und analysiert werden kann. Es kann eine Realwissenschaft vom Recht im üblichen Sinne des Wortes geben, also eine Wissenschaft, in der die üblichen Methoden der Erklärung und der empirischen Prüfung verwendet werde. Daraus ergibt sich die Frage, welche Beziehung zwischen dieser Wissenschaft und der Jurisprudenz besteht, wie sie an juristischen Fakultäten betrieben wird. Die übliche normativistische und hermeneutische Deutung der Jurisprudenz führt in dieser Hinsicht zu Schwierigkeiten, die unter anderem mit dem Problem der faktischen Geltung von Rechtsnormen zusammenhängen. An ihrer Stelle wird eine sozialtechnologische Deutung vorgeschlagen, die der Bedeutung der Jurisprudenz für die Praxis Rechnung trägt, und zwar als Grundlage der Verfassung, der Gesetzgebung, Rechtsprechung und der Verwaltung. Eine solche Jurisprudenz kann ohne weiteres auch diejenigen Wertgesichtspunkte berücksichtigen, die für die Lösung praktischer Probleme in Betracht kommen und dennoch dem Max Weberschen Prinzip der Wertfreiheit der Wissenschaft genügen.Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie ;Volume 15.Rechtswissenschaft als RealwissenschaftJurisprudenceJurisprudence.340.1Albert Hansauth142269NjHacINjHaclBOOK996344242303316Rechtswissenschaft als Realwissenschaft3011362UNISA