03446nam 22006255 450 99630910770331620240314034113.03-486-70345-510.1524/9783486703450(CKB)3460000000003555(EBL)1345780(SSID)ssj0001387086(PQKBManifestationID)11884129(PQKBTitleCode)TC0001387086(PQKBWorkID)11375039(PQKB)11428762(MiAaPQ)EBC1345780(DE-B1597)219206(OCoLC)979593395(DE-B1597)9783486703450(oapen)https://directory.doabooks.org/handle/20.500.12854/51019(EXLCZ)99346000000000355520190615d2010 fg gerur|n|---|||||txtccrJustiz als politische Verfolgung Die Rechtsprechung in "Rassenschandefällen"beim Landgericht Hamburg 1936-1943 /Hans Robinsohn1st ed.De Gruyter1977Berlin ;Boston : Oldenbourg Wissenschaftsverlag, [2010]©19771 online resource (167 p.)Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte ;35Description based upon print version of record.3-421-01817-0 Includes bibliographical references and index.Front Matter -- Beginn der Verfahren und Ermittlungspraxis -- Probleme der Strafzumessung -- Verurteilung um jeden Preis -- Richter und Staatsanwälte -- Epilog -- Back MatterDie Diskriminierung der Juden im NS-Staat wurde mit den Nürnberger Gesetzen vom September 1935 "legalisiert". Das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre", das Ehen und außereheliche Beziehungen zwischen Juden und "Ariern" unter Strafe stellte - ein bemerkenswertes Symbol der Pervertierung des Rechtsstaatsgedankens in Deutschland -,bildete die Grundlage der gerichtlichen Verfolgung der so genannten Rassenschande. Damit begann die Ausgliederung der jüdischen Bürger aus der deutschen Gesellschaft, die ihren Endpunkt in den Vernichtungslagern hatte. Hans Robinsohn zeigt exemplarisch die Umsetzung der nationalsozialistischen Rassenideologie in Strafjustiz. Die eingehende Schilderung mehrerer Einzelfälle von der Ermittlung bis zum Urteilsspruch belegt nicht nur, das das Hamburger Landgericht "Rassenschande" besonders drakonisch bestrafte, sie beweist außerdem, wie willig in der Strafjustiz des Dritten Reiches, obwohl an die Stelle der Rechtsfindung der Vollzug politischer Maximen getreten war, Staatsanwälte und Richter der schlechten Sache dienten. Ebenso wird deutlich, dass das geschehene Unrecht nach 1945 mit den Mitteln amtlicher "Wiedergutmachung" nicht aus der Welt geschafft werden konnte.Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte ;Nummer 35.JewsLegal status, laws, etcGermanyRace discriminationGermanyTrialsGermanyJewsLegal status, laws, etc.Race discriminationTrials909.82Robinsohn Hans, 941182DE-B1597DE-B1597BOOK996309107703316Justiz als politische Verfolgung2122869UNISA