03375nam 2200529 450 991082275130332120230807203136.03-8325-9997-5(CKB)4340000000242849(MiAaPQ)EBC521972458a1c6a2-f530-40b7-b61b-3edeb0dd2d03(EXLCZ)99434000000024284920180529d2015 uy 0gerurcnu||||||||txtrdacontentcrdamediacrrdacarrierBeweisverbote im deutschen und im türkischen Strafverfahrensrecht /Ugur KaraaslanogluBerlin :Logos Verlag Berlin GmbH,[2015]©20151 online resource (260 pages)Das Strafrecht vor neuen HerausforderungenPublicationDate: 201602053-8325-4081-4 Long description: Zwischen Deutschland und der Türkei findet ein reger strafverfahrensrechtlicher Beweismitteltransfer statt, der aus der Tatsache resultiert, dass Deutschland nahezu drei Millionen türkischstämmige Einwohner mit familiären und sonstigen sozialen Verbindungen in die Türkei hat und außerdem eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Türkei pflegt. In beiden Staaten steht im Strafprozess zum Teil die Frage nach der Verwertbarkeit von Beweisen an, die eventuell im ersuchten Staat bereits fehlerhaft erhoben wurden. Ist dieser Umstand für den bei dem anderen um Rechtshilfe ersuchenden Staat unbeachtlich oder ist das jeweilige Strafverfahrensrecht derart internationalisiert worden, dass hieraus eine Sperrwirkung für die innerstaatliche Verwertung resultiert? Die Antwort hierauf setzt auch beim Praktiker grundsätzliche Kenntnisse hinsichtlich des jeweiligen Beweisverbotsrechts voraus, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob die sich im Rechtshilfeverkehr befindenden Staaten den gleichen Schutzstandard für Beweisverbote haben. U vgur Karaaslano vglu hat es sich zur Aufgabe gemacht, in rechtsvergleichender Perspektive den aktuellen Stand des deutschen und türkischen Beweisverbotsrechts aufzuarbeiten. Dabei beschränkt er sich auf die Grundlagen, wie die Begründung von Verwertungsverboten oder die Geltendmachung von Beweisverboten im Strafverfahren. Er kommt allgemein zu dem Ergebnis, dass die Gefahr eines Beweismittelshoppings bzw. der bewussten Umgehung des jeweiligen eigenen Schutzstandards für Beweisverbote durch Erhebung im ersuchten Staat nicht besteht, weil beide hier verglichenen Beweisverbotsrechtsordnungen materiell einen hohen Schutzstandard für Beweisverbote aufweisen.Criminal procedureGermanyCriminal procedureTurkeyCriminal investigationGermanyCriminal investigationTurkeyCriminal lawGermanyCriminal lawTurkeyCriminal procedureCriminal procedureCriminal investigationCriminal investigationCriminal lawCriminal law345.4305Karaaslanoglu Ugur1686732MiAaPQMiAaPQMiAaPQBOOK9910822751303321Beweisverbote im deutschen und im türkischen Strafverfahrensrecht4059732UNINA