02675nam 2200397 450 991082009120332120230802001535.03-8325-9673-9(CKB)4340000000242963(MiAaPQ)EBC522393658a1c678-3060-44e6-9a44-3edeb0dd2d03(EXLCZ)99434000000024296320180529d2012 uy 0gerurcnu||||||||txtrdacontentcrdamediacrrdacarrierDer Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers in der Insolvenz des Arbeitgebers und sein Verhältnis zu Bestandsschutz und Vergütung /Nicolas RinöslBerlin :Logos,2012.1 online resource (ix, 163 pages)Arbeit und sozialer SchutzPublicationDate: 201210303-8325-3141-6 Long description: Die Frage des Bestehens eines Anspruchs auf Beschäftigung wird oft als nebensächlich angesehen. Sie tritt hinter der für den Arbeitnehmer in aller Regel bedeutenderen Frage nach dem Anspruch auf Entlohnung zurück. Besondere Umstände können die Frage der Beschäftigung für den Arbeitnehmer jedoch in den Focus rücken. Die Insolvenz des Arbeitgebers kann ein solcher Fall sein, sind doch durch sie in der Regel Arbeitsplätze in größerer Zahl bedroht. Tatsächliche Beschäftigung bedeutet dann Informations- und Teilhabemöglichkeiten an den Entwicklungen im Rahmen der Insolvenz. In der Folge einer Entscheidung des LAG Hamm im Jahre 2001 entstand in Rechtsprechung und Literatur eine Diskussion um die Frage, ob Insolvenzverwaltern zur Durchbrechung des Beschäftigungsanspruchs der Arbeitnehmer ein aus den Vorschriften der Insolvenzordnung zu entwickelndes insolvenzspezifisches Freistellungsrecht zuzubilligen sei. Ausgehend von Sinn und Zweck des arbeitsrechtlichen Beschäftigungsanspruchs beleuchtet der Autor die Möglichkeiten, die sich Insolvenzverwaltern und den Arbeitnehmern im Umgang mit der Beschäftigungspflicht bieten und inwieweit das Insolvenzrecht tatsächlich Regelungen zur Freistellung treffen kann und will. Daneben wird auch das Verhältnis von Beschäftigungsanspruch zu Vergütung und Arbeitsverhältnis geklärt.BankruptcyBankruptcy.346.078Rinösl Nicolas1641051MiAaPQMiAaPQMiAaPQBOOK9910820091203321Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers in der Insolvenz des Arbeitgebers und sein Verhältnis zu Bestandsschutz und Vergütung3984918UNINA