03786nam 2200481 450 991079500360332120230118065923.03-657-78669-410.30965/9783657786695(CKB)4920000000126121(OCoLC)971613334(nllekb)BRILL9783657786695(MiAaPQ)EBC6516621(Au-PeEL)EBL6516621(OCoLC)1243535320(EXLCZ)99492000000012612120230118d2017 uy 0gerurun| uuuuardacontentrdamediardacarrierTendenzen der Kirchlichen Strafrechtsentwicklung /Matthias Pulte (Hg.)Paderborn :Ferdinand Schöningh,[2017]©20171 online resourceKirchen- und Staatskirchenrecht ;25Includes index.3-506-78669-5 Preliminary Material -- Vorwort -- Die große Strafrechtsreform der Päpste Benedikt XVI. und Franziskus -- Strafe und Strafzwecke – Theorien, geltendes Recht und Reformen /Wilhelm Rees -- Dekretverfahren versus Gerichtsweg – Sanktionsrechtliche Erwägungen zu einer Kodikarischen Alternative /Christoph Ohly -- Die Rolle des Anwalts im kirchlichen Strafprozess -- Aufarbeitung von Strafrechtsdelikten in Instituta Religiosa /Rafael M. Rieger -- „Das Verharren in objektiv schwerer Sünde als Straftat!?“ – Eine herausfordernde Anfrage an eine personale Ethik /Heike Sturm -- Rettungsversuche /Michael Ling -- Vaticanum II und Strafrechtsreform – Was war und was die Väter wollten -- Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch 2013/2014 – Synopse DBK- und DOK-Version -- Schema Recognitionis Libri VI Codicis Iuris Canonici -- Autorenverzeichnis.Das Strafrecht der Kirche steht vor einer Reform. Das erste Reform-Schema von 2011 für ein neues Buch VI des CIC wird in der römischen Kurie nach vielen Voten aus der Weltkirche bearbeitet. Wohin geht die Rechtsentwicklung der Kirche in diesem Bereich? Wann kommt das neue Strafrecht? Fragen, die auch in Zukunft aktuell bleiben. Das kirchliche Strafrecht steht seit 2010 im Interesse der Öffentlichkeit, wie selten zuvor. Die Entdeckung des Missbrauchs an Minderjährigen durch Bedienstete der katholischen Kirche hat sich nicht als ein lokal beschränktes, sondern ein globales kirchliches Phänomen erwiesen. Die ersten Reaktionen der Kirche waren rechtspraktisch und kommunikativ nicht gelungen, obwohl normative Vorgaben für eine sachgerechte Bearbeitung der Fälle hätten angewandt werden können. Hier gibt die Strafrechtsreform die Chance, verlorenes Vertrauen wiederzugewinnen. Eine weitere Problematik, die nicht nur rechtlich, sondern zuerst auch lehramtlich zu lösen ist, ergibt sich aus dem Umgang der Kirche mit Menschen, deren Lebensführung von der bisherigen Mehrheitsmeinung zur kirchlichen Lehre nicht gedeckt ist. Die Meinungen über die kanonistisch korrekte Subsumtion dieser Lebensschicksale unter die entsprechenden Normen weichen nicht nur in Deutschland, sondern auch im Vatikan voneinander ab. Das kanonische Strafrecht bearbeitet naturgemäß alle heiklen Fragen kirchlicher Rechtsfragen. Der Umgang damit wird die Glaubwürdigkeit der Institution Katholische Kirche auf Zukunft hin nachhaltig beeinflussen.Kirchen- und Staatskirchenrecht ;25.Criminal law (Canon law)Criminal law (Canon law)262.935Pulte MatthiasMiAaPQMiAaPQMiAaPQBOOK9910795003603321Tendenzen der Kirchlichen Strafrechtsentwicklung3689296UNINA