03612nam 2200553 450 991079481380332120230124202600.03-11-052933-53-11-053007-410.1515/9783110530070(CKB)4340000000191244(MiAaPQ)EBC4915777(DE-B1597)476995(OCoLC)999371909(DE-B1597)9783110530070(Au-PeEL)EBL4915777(CaPaEBR)ebr11412755(OCoLC)994354196(EXLCZ)99434000000019124420170811h20172017 uy 0gerurcnu||||||||rdacontentrdamediardacarrierFreiheit und Staatlichkeit bei Kant Die autonomietheoretische Begrundung von Recht und Staat und das Widerstandsproblem /Philipp-Alexander HirschBerlin, [Germany] ;Boston, [Massachusetts] :De Gruyter,2017.©20171 online resource (494 pages)Kantstudien-Ergänzungshefte ;Band 1943-11-052932-7 Includes bibliographical references and indexes.Frontmatter -- Inhalt -- Zitierweise und Siglen -- Vorwort -- 1 Einführung -- 2 Der moralische Rechtsbegriff im Kontext von Kants praktischer Philosophie -- 3 Kants Rechtsphilosophie als Teil seiner kritischen Moralphilosophie -- 4 Die kritische Begründung ursprünglicher Rechte und Pflichten -- 5 Autonomie trotz rechtlicher Fremdverpflichtung? - Das Naturzustandsproblem und die sittliche Notwendigkeit des Staates -- 6 Freiheit zum und im Staat - Kants autonomietheoretische Staatsbegründung in der Rechtslehre -- 7 Das Problem des Widerstandsrechts -- 8 Resümee und Ausblick -- Literaturverzeichnis -- Personenregister -- SachregisterWie verhalten sich Freiheit und Staatlichkeit in Kants Rechtslehre? Und welche Bedeutung kommt hierbei seiner kritischen Moralphilosophie zu? Hirschs Untersuchung zeigt, dass bei Kant Recht und Staat notwendige Realisationsbedingungen individueller Autonomie sind. Erst als autonome und selbstzweckhafte Personen haben wir Freiheitsrechte, welche wir aber nur im Staat legitim behaupten können. Denn nur unter der Idee von Staatlichkeit als Vereinigung des gesetzgebenden Willens aller kann rechtliche Fremdverpflichtung als Selbstverpflichtung begriffen werden. Staatlichkeit dient damit der Verwirklichung individueller Autonomie und Freiheit. Hierin liegt das Reformideal politischer Herrschaft. Doch Rechtsdurchsetzung gegen den Staat ist unmöglich, sodass aktiver Widerstand nie rechtens, aber mitunter entschuldbar ist. Damit gelingt es Hirsch erstmals, Kants Rechts- und politische Philosophie ausgehend vom kategorischen Imperativ als integralen Bestandteil seiner kritischen Moralphilosophie auszuweisen. Gleichzeitig lässt sich so erklären, wie Anerkennung individueller Freiheitsrechte, staatlicher Rechtszwang und unbedingte staatsbürgerliche Gehorsamspflicht als Ausdruck des politischen Liberalismus Kants miteinander vereinbar sind.Political sciencePhilosophyKant.autonomy.right of resistance.Political sciencePhilosophy.320.01MC 5453SEPArvkHirsch Philipp-Alexander801884MiAaPQMiAaPQMiAaPQBOOK9910794813803321Freiheit und Staatlichkeit bei Kant3711530UNINA