02178nam 2200325z- 450 991074138200332120250513225230.03-428-58865-7(CKB)5840000000261535(BIP)093709522(MiAaPQ)EBC7263625(EXLCZ)99584000000026153520230627c2023uuuu -u- -engKünstliche Intelligenz und Gefährdungshaftung im öffentlichen Recht zur Notwendigkeit derEinführung eines speziellen Gefährdungshaftungstatbestands /von Laura Katharina PauliDuncker & Humblot1 online resource (266 p.) 3-428-18865-9 KI ist eine hoch innovative, aber zugleich risikoreiche Technologie. Aufgrund ihrer Lernfähigkeit und Autonomie sind ihre Entscheidungen aus ex ante Sicht kaum vorhersehbar. Auch aus ex post Perspektive bleibt ein Transparenzdefizit bestehen. Aufgrund der mit dem Einsatz von KI-Systemen verbundenen spezifischen Risiken stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Staat gegenüber dem Bürger KI einsetzen darf. Dabei hängt das »Ob« des hoheitlichen KI-Einsatzes entscheidend von der Reichweite der Haftung des Staates auf Sekundärebene ab. Das überkommene Staatshaftungsrecht bietet hierfür de lege lata keinen ausreichenden Sekundärrechtsschutz. Der hoheitliche KI-Einsatz wäre ohne die Implementierung eines angemessenen Haftungstatbestands auf Sekundärebene verfassungswidrig. Aus diesem Blickwinkel heraus fordert Pauli die Einführung eines speziellen öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftungstatbestands, den sie abschließend in einem konkreten Gesetzgebungsvorschlag ausformt.Artificial intelligenceLaw and legislationGermanyStrict liabilityGermanyTechnology and lawGermanyArtificial intelligenceLaw and legislationStrict liabilityTechnology and lawPauli Laura Katharina1436709BOOK9910741382003321Künstliche Intelligenz und Gefährdungshaftung im öffentlichen Recht3595878UNINA