08437nam 22004933 450 991064403530332120210901203629.0(CKB)5450000000014417(MiAaPQ)EBC6680093(Au-PeEL)EBL6680093(OCoLC)1261366771(NjHacI)995450000000014417(EXLCZ)99545000000001441720210901d2021 uy 0gerurcnu||||||||txtrdacontentcrdamediacrrdacarrierMissbrauch des Beweisantragsrechts im Strafprozess und Missbrauchsabwehr.Berlin :Duncker & Humblot,2021.©2021.1 online resource (277 pages)Schriften zum Prozessrecht ;v.2713-428-18116-6 3-428-58116-4 Includes bibliographical references and index.Intro -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Einleitung -- A. Ausgangspunkt -- B. Begrenzung der Untersuchungsgegenstände -- C. Gang der Abhandlung -- 1. Teil: Entstehung und Entwicklung des Beweisantragsrechts -- A. Entstehung der Beweiserhebungsansprüche der Angeklagten - Entwicklungen bis zur Reichsstrafprozeßordnung 1877 -- I. Die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 -- II. Der reformierte Strafprozess -- III. Die Reichsstrafprozeßordnung von 1877 -- B. Entstehung und Entfaltung des Beweisantragsrechts im deutschen Strafverfahren - Entwicklungen bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes -- I. Etablierung des Beweisantragsrechts durch die Rechtsprechung vor dem ersten Weltkrieg -- 1. Die Gesetzesänderungsversuche -- 2. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts -- a) Exkursion -- II. Weiterentwicklung des Beweisrechts zugunsten des Angeklagten in der Weimarer Republik -- III. Die Einschränkung des Beweisrechts des Angeklagten während der NS-Zeit und die Reaktion der Rechtsprechung darauf -- IV. Die gesetzliche Anerkennung eines umfassenden Beweisrechts des Angeklagten in der Bundesrepublik -- C. Beschränkung des Beweisrechts des Angeklagten unter Berufung auf das Missbrauchsverbot - Entwicklungen in der Bundesrepublik seit 1974 -- I. Gesetzesänderungen vor 2014 -- II. Rechtsprechung vor 2014 -- 1. Das allgemeine Missbrauchsverbot -- 2. Konnexität -- 3. Fristenlösung -- III. Aktuelle Gesetzesänderung (2014-2019) -- D. Resümee -- 2. Teil: Die Grundlagen des Beweisantragsrechts -- 1. Kapitel: Die Grundlagen des Strafverfahrens -- A. Ziele des Strafprozesses -- B. Rechtfertigung des Strafverfahrens -- C. Rechtfertigung des Strafverfahrens durch Zusammenwirken seiner Ziele und Schranken -- I. Zweck-Schranke-Struktur -- II. Zwecke und Schranken des Strafverfahrens.III. Förderung der legitimen Strafzufügung als Ziel des Strafverfahrens -- 1. Erforschung der materiellen Wahrheit -- 2. Rascheste Verfahrensbeendigung -- IV. Instrumentalisierungsverbot als Schranke des Strafverfahrens -- 1. Exkursion -- V. Zusammenspiel der Ziele und Schranken -- 2. Kapitel: Beweisantragsrecht im legitimen Strafverfahren -- A. Beweisantragsrecht und Wahrheitserforschung -- I. Beweisantizipation und Beweisantizipationsverbot -- 1. Hintergrund der Diskussion -- 2. Begriff der Beweisantizipation -- 3. Umfang des Beweisantizipationsverbots -- a) Ein Totalverbot? -- b) Erlaubte Beweisantizipation im Rahmen der Aufklärungspflicht und des Beweisantragsrechts -- aa) Theoretisch mögliche Antizipationsvarianten -- bb) Zulässigkeit der Beweisantizipation aufgrund der richterlichen Überzeugung vom Gegenteil -- cc) Zulässigkeit der Beweisantizipation hinsichtlich der Erheblichkeit einer Tatsache -- (1) Erheblichkeit einer Haupttatsache -- (2) Erheblichkeit einer Indiz- oder Hilfstatsache -- dd) Zulässigkeit der Beweisantizipation hinsichtlich des Beweiswertes eines Beweismittels -- ee) Zulässigkeit der Beweisantizipation hinsichtlich des Sachverhaltsmodifikationscharakters des Beweisergebnisses -- (1) Prospektive Antizipation -- (2) Retrospektive Antizipation -- ff) Zwischenergebnis -- II. Verfahrensrechtliche Garantien -- B. Beweisantragsrecht und schnellste Verfahrensbeendigung -- C. Beweisantragsrecht und Verfahrensgerechtigkeit -- D. Ziel des Instituts des Beweisantragsrechts -- 3. Teil: Missbrauch des Beweisantragsrechts und Gegenmaßnahmen -- 1. Kapitel: Rechtsmissbrauch im Strafverfahren -- A. Diskussion und Realität -- B. Rechtfertigung der Missbrauchsidee -- C. Kategorien des Rechtsmissbrauchs und ihre Rechtfertigung -- I. Kategorien des Rechtsmissbrauchs -- II. Rechtfertigung der Kategorisierung.1. Dramatisierung des Missbrauchs des Beschuldigten und des Verteidigers -- a) Exkursion -- 2. Außerachtlassung des Missbrauchs der Staatsanwaltschaft und des Gerichts -- D. Rechtfertigung der Missbrauchsabwehr -- I. Zulässigkeit der Missbrauchsabwehr in Form der richterlichen Rechtsfortbildung -- II. Rechtfertigung einer richterlichen Abwehrmaßnahme -- E. Resümee -- 2. Kapitel: Missbrauch des Beweisantragsrechts und Missbrauchsabwehr -- A. Missbrauch des Beweisantragsrechts -- B. Maßnahmen gegen Missbrauch des Beweisantragsrechts seit 1950 -- I. Gesetzliche Missbrauchsabwehr -- 1. Missbrauchsabwehr in der StPO durch Ablehnungsgründe -- a) Gründe für die Ablehnung eines Beweisantrags -- b) Missbrauchsbekämpfung durch die gesetzlichen Ablehnungsgründe -- 2. Andere gesetzliche Abwehrmöglichkeiten -- II. Missbrauchsabwehr durch vorsichtige und einzelfallbezogene Rechtsfortbildung praeter legem -- C. Neue Maßnahmen gegen Missbrauch des Beweisantragsrechts -- I. Das allgemeine Missbrauchsverbot -- 1. Rechtsprechung und Kritik -- 2. Eigene Stellungnahme -- II. Konnexität im weiteren Sinne -- 1. Rechtsprechung, Gesetzgebung und Kritik -- 2. Eigene Stellungnahme -- III. Fristenlösung -- 1. Das formelle Fristenmodell -- a) Rechtsprechung, Gesetzgebung und Kritik -- b) Eigene Stellungnahme -- 2. Das materielle Fristenmodell -- a) Rechtsprechung und Kritik -- b) Eigene Stellungnahme -- IV. Erleichterte Ablehnung zur Prozessverschleppung gestellter Anträge -- a) Gesetzgebung und Kritik -- b) Eigene Stellungnahme -- D. Resümee -- Schlusswort -- Literaturverzeichnis -- Sachwortregister.Vor dem Hintergrund der einschneidenden Beschränkungen des Beweisantragsrechts im Namen der Missbrauchsbekämpfung in jüngerer Zeit stellen sich die Fragen, wann ein Missbrauch dieses schärfsten Mittels der Verteidigung vorliegt und wie weit die Missbrauchsabwehr gehen darf. Die Arbeit stellt fest, dass das strafprozessuale Ziel der Wahrheitserforschung das Beweisantragsrecht einschließlich seiner starken verfahrensrechtlichen Garantien gebietet. Daran gemessen werden Fallgruppen des Missbrauchs des Beweisantragsrechts gebildet. Für die Unterbindung dieser Missbrauchsvarianten reichen die gesetzlichen Ablehnungsgründe grundsätzlich aus, während die kontinuierliche und massenhafte Stellung von nichtsachdienlichen Anträgen die einzige Ausnahme darstellt. Da diese Lücke mittels einer zurückhaltenden und einzelfallbezogenen Rechtsfortbildung gefüllt werden kann, sind die durch Rechtsprechung und Gesetzgebung neulich geschaffenen Maßnahmen überflüssig. Diese zu weitgehende Missbrauchsabwehr öffnet am Ende sogar neuen Missbräuchen Tor und Tür.».Abuse of the Right to Apply for Evidence to Be Taken in Criminal Proceedings and the Prevention of Abuse« The right to apply for evidence to be taken has been restricted in recent years in the name of the fight against abuse of this right, which raises the question of when this right is abused and how far the anti-abuse measures may go. This work examines the purpose of this right and categorizes on this basis abusive behaviors into several groups. Since all sorts of abuse of this right can be prevented by existing means, the recently introduced anti-abuse methods are superfluous, they even bring new risks of abuse.Schriften zum ProzessrechtEvidence (Law)GermanyEvidence (Law)347.4Liu Chang1275973MiAaPQMiAaPQMiAaPQBOOK9910644035303321Missbrauch des Beweisantragsrechts im Strafprozess und Missbrauchsabwehr3006726UNINA