03808nam 2200661Ia 450 991051220110332120200520144314.01-281-99060-497866119906023-11-173807-83-11-021068-110.1515/9783110210682(CKB)1000000000697986(EBL)429425(OCoLC)476276672(SSID)ssj0000183528(PQKBManifestationID)11171842(PQKBTitleCode)TC0000183528(PQKBWorkID)10196157(PQKB)10288545(MiAaPQ)EBC429425(WaSeSS)Ind00014591(DE-B1597)35399(OCoLC)979969325(OCoLC)987921833(OCoLC)992454618(DE-B1597)9783110210682(oapen)https://directory.doabooks.org/handle/20.500.12854/74662(EXLCZ)99100000000069798620081031d2008 uy 0gerur|n|---|||||txtccrInzestverbot und Gesetzgebung die Konstruktion eines Verbrechens (300-1100) /von Karl Ubl1st ed.Berlin De Gruyter20081 online resource (600 p.)Millennium-Studien/Millenium studies,1862-1139 ;Bd. 20Description based upon print version of record.3-11-020296-4 Frontmatter -- Inhalt -- 1. Einleitung -- 2. Die Aneignung einer Tradition im 4. Jahrhundert -- 3. Ethnische Identität und Inzestverbot -- 4. Der Ordnungswille der Bischöfe und das christliche Königtum -- 5. Das Inzestverbot und die Begründung des karolingischen Königtums -- 6. Theorie und Praxis des Inzestverbots im Karolingerreich -- 7. Die Radikalisierung des Inzestverbots im 11. Jahrhundert -- 8. Die abendländische Inzestgesetzgebung im Kontext -- BackmatterDas Verbot von Verwandtenehen (Inzest) stand vom 6. bis ins 11. Jahrhundert im Mittelpunkt der Gesetzgebung. Kaiser und Könige, Bischöfe und Päpste erließen immer wieder neue Regelungen zum Inzestdelikt und stellten diese Bestimmungen häufig an die Spitze von Gesetzestexten und Kodifikationen. Die Reichweite der verbotenen Verwandten wurde dabei stetig ausgedehnt. Im 11. Jahrhundert war es kaum möglich, Ehen zu schließen, die nicht aufgrund des Inzestverbots angefochten werden konnten. Die Sorge um die Gültigkeit von Eheschließungen beschäftigte insbesondere den Adel, da mit der Illegitimität der Kinder der soziale Status auf das Spiel gesetzt wurde.Über dieses einzigartige Phänomen wird in der historischen, ethnologischen und soziologischen Forschung eine intensive Diskussion geführt. Dieses Buch zeichnet die radikale Ausdehnung der Ehehindernisse erstmals epochenübergreifend und transkulturell nach. Es wird die These aufgestellt, dass die Entstehungsbedingungen dieser "Obsession" im Funktionswandel von Gesetzgebung und in den Reaktionen von Königen, Kaisern und Bischöfen auf den Verlust antiker Staatlichkeit zu suchen sind. Die ausgedehnten Inzestverbote sollten die Etablierung überregionaler Heiratsmärkte herbeiführen und dadurch der Integration von Großreichen dienen.Millennium-Studien/Millenium studies ;Bd. 20.IncestLaw and legislationHistoryConsanguinity (Canon law)HistoryIncestLaw and legislationHistory.Consanguinity (Canon law)History.306.877Ubl Karl0MiAaPQMiAaPQMiAaPQBOOK9910512201103321Inzestverbot und Gesetzgebung251390UNINA