03153nam 2200445 450 991015633450332120170925220719.03-86226-840-310.1007/978-3-86226-840-5(CKB)3710000000985593(DE-He213)978-3-86226-840-5(MiAaPQ)EBC4773136(PPN)197458688(EXLCZ)99371000000098559320170111h20112011 uy 0gerurnn|008mamaatxtrdacontentcrdamediacrrdacarrierStrafrechtlicher Verfall und Rückgewinnungshilfe bei der Insolvenz des Täters /Karl Huber[Herndon, Virginia] :Centaurus Verlag & Media,2011.©20111 online resource (XXII, 242 S.) Studien zum Wirtschaftsstrafrecht ;Band 353-86226-059-3 Includes bibliographical references.»Verbrechen dürfen sich nicht lohnen«. Um dieses Ziel zu erreichen, enthält das Strafgesetzbuch insbesondere Vorschriften über den Verfall und den Verfall von Wertersatz. Zugleich sieht die Strafprozessordnung bereits im Ermittlungsverfahren die Möglichkeit vor, entsprechende Vermögenswerte vorläufig sicherzustellen. Soweit durch strafbare Handlungen erlangte Gewinne »abgeschöpft« werden, soll dies dann auch noch vorrangig im Wege der sog. Rückgewinnungshilfe den Geschädigten zugute kommen. Was passiert aber, wenn der Täter oder das von ihm zur Begehung der Straftaten gegründete Unternehmen insolvent wird und die Einzelzwangsvollstreckung nicht mehr möglich ist? Durch den nicht ausdrücklich geregelten Vorrang der Insolvenzordnung treten im Ermittlungsverfahren, insbesondere bei der Beschlagnahme und dem Arrestvollzug, komplexe Fragestellungen auf. Diese setzen sich in der Hauptverhandlung fort und berühren die grundsätzlich obligatorische Anordnung des Verfalls. Auch die anschließende Strafvollstreckung, vor allem aber die Maßnahmen zur Rückgewinnungshilfe, kollidieren mit den Bestimmungen der Insolvenzordnung. Insolvenzbeschlag, Vollstreckungsverbot, Rückschlagsperre, Insolvenzanfechtung, insolvenzrechtliches Gleichbehandlungsgebot und weitere insolvenzspezifische Besonderheiten fordern ihren Tribut. Sie verkomplizieren die Vermögensabschöpfung und die Rückgewinnungshilfe zusätzlich. Deshalb gilt es in dem Buch nicht nur mögliche Spannungsfelder und Schwächen des geltenden Rechts aufzuzeigen. Vielmehr werden pragmatische Lösungen angeboten, welche trotz des insolvenzrechtlichen Vorranges sowohl den legitimen Zielen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung als auch den Interessen der Geschädigten gerecht werden.Studien zum Wirtschaftsstrafrecht ;Band 35.LawGermanyLaw342Huber Karl561952MiAaPQMiAaPQMiAaPQBOOK9910156334503321Strafrechtlicher Verfall und Rückgewinnungshilfe bei der Insolvenz des Täters2861254UNINA