1.

Record Nr.

UNISA996201642503316

Autore

Ambos Kai

Titolo

Europäische Strafrecht post-Lissabon / / Kai Ambos (Hg.)

Pubbl/distr/stampa

Universitätsverlag Göttingen, 2011

Göttingen : , : Universitätsverlag Göttingen, , 2011

©2011

ISBN

9783863950217

Descrizione fisica

1 online resource (149 pages) : illustrations

Collana

Open Access e-Books

Knowledge Unlatched

Göttinger Studien zu den Kriminalwissenschaften ; ; Band 14

Classificazione

341.35

Disciplina

345

Soggetti

Criminal law - European Union countries

Conflict of laws - European Union countries

Lingua di pubblicazione

Tedesco

Formato

Materiale a stampa

Livello bibliografico

Monografia

Note generali

Papers from 4th Kolloquium des Instituts für Kriminalwissenschaften der Georg-August-Universität Göttingen, 2. Juli 2010.

Nota di bibliografia

Includes bibliographical references.

Sommario/riassunto

This volume deals with the future of European criminal law under the Lisbon Treaty. The contributions assess the risks and prospects of the progressing European integration with a special focus on the enlarged competences of the EU in the field of criminal law.

Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat auch für das europäische Strafrecht erhebliche Änderungen mit sich gebracht: Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung wurde zum zentralen Strukturprinzip erhoben und die Kompetenzen der EU zur Strafrechtsharmonisierung erheblich erweitert. Zudem soll nach Überwiegender Ansicht die EU nunmehr auch erstmals zur Schaffung echten supranationalen Strafrechts ermächtigt sein. Den Gegenpol zu dieser zunehmenden Supranationalisierung des Strafrechts bildet - zumindest aus deutscher Sicht - die Rechtsprechung das BVerfG, das in seinem Lissabon-Urteil versucht, diesem deutlich erweiterten Handlungsspielraum der EU Grenzen zu ziehen. Der vorliegende Band will Wege aufzeigen, wie dieses Spannungsfeld zwischen Europäisierung und Bewahrung einzelstaatlicher Souveränität in dem



besonders sensiblen Bereich des Strafrechts gelöst oder zumindest entschärft werden kann. Ziel muss es sein, die mit der Erweiterung der strafrechtlichen Kompetenzen der EU verbundenen Risiken zu bewältigen und die sich eröffnenden Chancen zu nutzen. Die Beiträge sind überwiegend aus dem IV. Kolloquium des Instituts für Kriminalwissenschaften der Georg-August-Universität Göttingen (2. Juli 2010) hervorgegangen, wurden z.T. aber auch exklusiv für diesen Band erstellt.