Recht, ihre ganz eigene Haltung in Bezug auf die beginnende Krankheit einnehmen zu dürfen. Eine andere Antwort ergibt sich, wenn man die Frage nach dem Recht auf Nichtwissen den Interessen nahestehender Personen gegenüberstellt, die einen Teil der Last tragen und deswegen einbezogen werden müssen. Zur Verantwortung in Nahbeziehungen gehört eine wechselseitige Rechenschaftspflicht, die die Bereitschaft zum Dialog einschließt. Insofern kann es moralisch fragwürdig sein, als betroffene Person das Recht auf Nichtwissen wahrzunehmen, da dies der Verantwortung gegenüber Nahestehenden nicht gerecht wird. |