Aerometrie und Hydraulik enthält 8.: Achter Teil Welcher die Scheide- oder Aufbereitungskunst der Mineralien enthält 10.2.: Zehnter Teil Andere Abteilung welche die Gradierkunst enthält 10.3.: Zehnter Teil Dritte Abteilung welcher die Siedekunst, und die Anlage neuer Salzwerke enthält 11.1.: Eilfter Teil welcher das Berg- und Salzrechts in sich begreift, Erste Abteilung, welche das teutsche Bergstaatsrecht enthält 11.2.: Eilfter Teil welcher das Berg- und Salzrechts in sich begreift Zwote Abteilung, welche das teutsche Bergprivatrecht enthält 11.4.: Eilfter Teil welcher das Berg- und Salzrechts in sich begreift Wierte Abteilung, welche das praktische teutsche Bergrecht enthält 11.5.: Eilfter Teil welcher das Berg- und Salzrechts in sich begreift Fünfte Abteilung, welche das teutsche Salzrecht enthält 12.: Zwölfter Teil welcher die Bergkameral- und Bergpolizeiwissenschaft enthält |