1.

Record Nr.

UNISA996487164003316

Titolo

Zivilisatorische Verortungen : Der "Westen" an der Jahrhundertwende (1880-1930) / / Riccardo Bavaj, Martina Steber

Pubbl/distr/stampa

München ; ; Wien : , : De Gruyter Oldenbourg, , [2018]

©2018

ISBN

3-11-052682-4

3-11-052950-5

Descrizione fisica

1 online resource (162 pages)

Collana

Zeitgeschichte im Gespräch ; ; 26

Disciplina

320.94309049

Soggetti

Democracy - Germany

Lingua di pubblicazione

Tedesco

Formato

Materiale a stampa

Livello bibliografico

Monografia

Nota di contenuto

Frontmatter -- Inhalt -- Globale Universalität und zivilisatorische Begrenztheit. Der "Westen" an der Jahrhundertwende / Bavaj, Riccardo / Steber, Martina -- Bilder des "Westens" in der britischen Öffentlichkeit um 1900 / Methfessel, Christian -- Französische Diskurse um "Westen", "Moderne" und "Zivilisation": Das Beispiel der francophonie républicaine / Mende, Silke -- 1899 - Wendejahr der internationalen Zivilisationsrhetorik / Lehne, Jakob -- Der "Westen" avant und après la lettre: Von der Begriffsabsenz zum Gebrauchskonzept im Deutschen Kolonialdiskurs (1880-1920) / Wagner, Florian -- Der "Westen" im Ersten Weltkrieg / Hoeres, Peter -- Westorientierung als Konsens: Zur Bedeutung des "Westens" in der russischen Reformpolitik zwischen erster Revolution und Erstem Weltkrieg (1905-1914/17) / Beuerle, Benjamin -- Russlands "Konservative Revolution"?: Die Eurasierbewegung und ihre Auseinandersetzung mit dem "Westen" (1921-1938) / Luks, Leonid -- Transatlantische Räume: "Europa" und der "Westen" in der deutschen, britischen und amerikanischen Medienöffentlichkeit der frühen Zwischenkriegszeit / Greiner, Florian -- Der "Westen" im Curriculum: Western Civilization-Kurse und General Education- Programme an US-Amerikanischen Colleges / Naumann, Katja -- Test the West: Bemerkungen über ein Raumkonzept - und seinen Geltungsraum / Geulen, Christian -- Autorinnen und Autoren



Sommario/riassunto

Der "Westen" gehört zu den bedeutendsten Begriffen des internationalen politischen Vokabulars im 20. Jahrhundert. An der langen Jahrhundertwende wurde er in Europa und den USA in markanter Weise geprägt: als Begriff der kolonialen Zivilisierungsmission und als Gegenpart zu einem mit dem russischen Autokratismus assoziierten "Osten". Im "Westen" verorteten die imperialen Großmächte ihre angeblich überlegene "Zivilisation"; mit ihrer proklamierten Zivilisierungsmission rechtfertigten sie koloniale Herrschaft und Gewalt. Während des Ersten Weltkriegs wurde der "Westen" zum Schlagwort der Alliierten, besonders nach dem Kriegseintritt der USA, während Deutschland seine Ablehnung gegenüber "Westlertum" und "westlicher Demokratie" kultivierte. Im Begriff des "Westens" kristallisierte sich die Ambivalenz der Moderne.

2.

Record Nr.

UNINA9910832996003321

Autore

Rauber Jochen

Titolo

Kompensation durch Verfahren : : Zu Formen, Notwendigkeit und Grenzen der Prozeduralisierung im Verwaltungs- und Verfassungsrecht / / Jochen Rauber

Pubbl/distr/stampa

[s.l.] : , : Mohr Siebeck GmbH & Co. KG, , 2023

ISBN

9783161627002

3161627008

Descrizione fisica

1 online resource (683 p.)

Collana

Jus Publicum

Soggetti

Law / Constitutional

Law / Jurisprudence

Law / Administrative Law & Regulatory Practice

Law

Lingua di pubblicazione

Tedesco

Formato

Materiale a stampa

Livello bibliografico

Monografia

Sommario/riassunto

Sind staatliche Entscheidungen gerade dann auf verfahrensrechtliche Vorgaben angewiesen, wenn das materielle Recht



Entscheidungsspielräume belässt? In einer vergleichenden Gegenüberstellung von Verwaltungs- und Verfassungsrecht zeigt Jochen Rauber, dass die Vorstellung, Schwächen des materiellen Rechts ließen sich durch ergänzende Verfahrensanforderungen ausgleichen, zwar weit verbreitet ist, doch auf Voraussetzungen beruht, die zu selten hinterfragt werden. Weder bedarf es eines solchen Ausgleichs durch Verfahren stets, wenn das materielle Recht den Inhalt einer Entscheidung nur vage vorzeichnet. Noch können die Verfahrensanforderungen durchweg leisten, was sich die Dogmatik von ihnen verspricht. Und auch wenn sie es könnten, lässt es das Grundgesetz keinesfalls immer zu, auf materiellrechtliche Direktiven zu verzichten, sofern nur das Verfahren ausreichend dicht geregelt ist.