euklidische und stoische Schlußlehre -- 5. Das Verhältnis der Römer zur Naturwissenschaft und Mathematik. - Quintilians Loh der Geometrie. - Stoische Einflüsse auf rechtssystematische Versuche -- 2. Kapitel. Zur Geschichte des mathematischen Rechtsdenkens seit dem Mittelalter -- 1. Aufgabe der mittelalterlichen Wissenschaft. Mittelalterliches Rechtsdenken - kein mathematischer Einfluß. Ausnahme: Lullus -- 2. Systematische Bestrebungen des juristischen Humanismus. Melanchthons Lob der Mathematik als Vorschule logischen Denkens. Die Mathematik seiner Zeit. Erwachendes Interesse an mathematischen Methoden in der Jurisprudenz: Derrer, Hemming, Languet. Mathematischer Geist der ramistischen Methode. Althusius -- 3. Die euklidische Methode der positiven Jurisprudenz des frühen 17. Jahrhunderts: Anton Faber und Vivianus -- 4. Das mathematische Vorbild im Naturrecht des 17. Jahrhunderts: Grotius und Hobbes. Mathematik als Vorbild verstandesmäßiger Konstruktion. Galileis Methode. Der Geist der Zeit. Einfluß auf Hobbes -- 5. Die cartisiscbe Mathesis universalis. Malebranche. Weigel. Der mathematische Einfluß auf das Rechtsdenken von Pufendorf und Leibniz und andere zeitgenössische Juristen und Philosophen - a Felde, Manz, Wächter, Ruediger, Thomasius, Cumberland, Locke, Heineccius -- 6. Christian Wolffs demonstrative Methode. Wirkungen: Der allgemeine Teil des Zivilrechts und die naturrechtlichen Kodifikationen -- 7. Mathematischer Geist im französischen Rechtsdenken: Domat, Pothier, Napoleon -- 8. Übergang zur Begriffsjurisprudenz: Kant und, Savigny. Die Begriffsjuristen: Puchta und Jhering, Windscbeid, Laband, das Reichsgericht -- 3. Kapitel. Mechanisches und biologisches Rechtsdenken -- 1. Die Wendung zur Empirie am Ausgang des Mittelalters. Bacons Methodenlehre. Frühempirismus in der Jurisprudenz: Coming -- 2. Naturwissenschaftliche Einflüsse auf das Rechtsdenken von Hobbes und Pufendorf. Lockes sensualistische Erkenntnislehre. Thomasius und die sensualistische Grundlegung des Naturrechts. Die Bedeutung der Naturwissenschaft für das Ende der Hexenprozesse -- 3. Der Einfluß der Naturwissenschaft auf die Geschichtsschreibung als empirisch-pragmatische Wissenschaft. Montesquieu. Der Entwicklungsgedanke bei Herder. Die Historische Rechtsschule: Hugo und Savigny. Früher Naturalismus in der Historischen Rechtsschule: Warnkönig, Leo, der jüngere Jhering -- 4. Die allgemeine Wendung zum Positivismus und mechanistischen Naturalismus nach Hegels Tod. Das Beispiel der deutschen Naturwissenschaft. Positivistisch-mechanistisches Denken in Westeuropa: Newton, Lamettrie, d'Alembert, die Enzyklopädisten und Physiologen. Comte. Mechanistischer Naturalismus in der Ethik: Assoziationspsychologie und Bentham. Die Methodenlehre J. St. Mills. Statistik und "soziale Physik". Quetelet. Verbreitung des mechanistischen Positivismus in Deutschland durch Buckle. Der deutsche Materialismus -- 5. Der juristische Positivismus und Naturalismus und sein naturwissenschaftliches Vorbild: v. Kirchmann, Knapp. Die Jurisprudenz als empirische Tatsachenwissenschaft: Jhering, Merkel, Bergbohm, Brodmann, v. Stein. Der Bann gegen die rechtsphilosophische Metaphysik. Adoption naturwissenschaftlicher Methoden -- 6. Psychologismus im Recht: Windscheid, Zitelmann, Oertmann, Bierling; Kornfeld und Lundstedt. Die ethnologische Rechtswissenschaft und die Rechtssoziologie: Post, Spencer, Haeckel, Durkheim, Duguit -- 7. Darwins mechanische Erklärung der Teleologie des Lebens und das Rechtsdenken des gereiften Jhering. Die Wende der Rechtswissenschaft zur empirisch-teleologischen und soziologischen Rechtsauffassung: die Congoroth- Entscheidung des Reichsgerichts, Ehrlich, die Freirechtsschule. Naturwissenschaftliche Einflüsse auf die |