1.

Record Nr.

UNINA9910810492903321

Autore

Holocher Justyna

Titolo

Juristische Topik : Erfindungs- und Begrundungsperspektive / / Justyna Holocher

Pubbl/distr/stampa

Krakow, : Wydawn. Uniwersytetu Jagiellonskiego, 2010

ISBN

83-233-8091-0

Edizione

[1st ed.]

Descrizione fisica

1 online resource (181 p.)

Disciplina

340.1

Soggetti

Invention (Rhetoric)

Lingua di pubblicazione

Tedesco

Formato

Materiale a stampa

Livello bibliografico

Monografia

Note generali

Description based upon print version of record.

Nota di contenuto

Inhaltsverzeichnis; Einleitung; 1. Ziel der Arbeit; 2. Gang der Untersuchung; Kapitel I. Kontext der Erfindungund Kontext der Begründung; 1. Im Vorfeld des Themas; 2. Kontext der Erfindung und Kontext der Begründungin der Wissenschaftsphilosophie; 2.1. Ursprung und Wesen der Distinktion; 2.2. Exkurs zur heuristischen Aufgabe von Metaphysik; 2.3. Erfindungsbegriff; 2.4. Begründungsbegriff; 2.5. Argumente für und gegen die Autonomie beider Kontexte; 3. Kontext der Erfindung und Kontext der Begründungin der Rechtsphilosophie; 3.1. Allgemeines; 3.2. Juristischer Erfindungsbegriff

3.3. Juristischer Begründungsbegriff3.4. Wechselbeziehung von Kontext der Erfindung und Kontextder Begründung; 3.5. Normative und deskriptive Fassung von beiden Kontexten; 4. Zusammenfassung; Kapitel II. Juristische Topik und topische Jurisprudenz; 1. Im Vorfeld des Themas; 2. Begriff und Ursprung der Topik; 2.1. Allgemeine Topik; 2.2. Juristische Topik. Umfang der Topikthese; 3. Juristische Topik als Problemdenken; 3.1. Der System- und Problembegriff in der Philosophie; 3.2. Der Problembegriff in der Rechtsphilosophie; 3.3. Systemdenken und systematisches Denkenin der Rechtsphilosophie

4. Topische Methode4.1. Merkmale der topischen Vorgehensweise; 4.2. Grundlagen der Rechtskräftigkeit des topischen Denkens; 5. Topik in der rechtstheoretischen Diskussion. Überblick von kritischen Stellungen; 5.1. Allgemeines; 5.2. Kritik aus philosophischer Sicht; 5.3. Kritik aus methodologischer Sicht; 6. Zusammenfassung; Kapitel III. Heuristisch - hermeneutische Seite juristischerTopik; 1. Im Vorfeld des



Themas; 1.1. Problemsituation; 1.2. Hermeneutikbegriff; 1.3. Normative und deskriptive Seite der Hermeneutik; 1.4. Mögliche Beziehungen zwischen Topik und Hermeneutik

2. Hermeneutisch - topischer Kontext der Erfindungund Kontext der Begründung2.1. Allgemeines; 2.2. Hermeneutischer Kontext der Erfindung; 2.3. Hermeneutischer Vorverständnisbegriff; 2.4. Hermeneutischer Zirkel; 2.5. Hermeneutischer Kontext der Begründung; 2.6. Hermeneutische Kontinuität der Kontexte von Erfindungund Begründung; 3. Zusammenfassung; 3.1. Elemente der Hermeneutik als Grundsätze der Topik; 3.2. Elemente der Topik als Grundsätze der Hermeneutik; Kapitel IV. Topischer Kontext juristischer Begründung; 1. Im Vorfeld des Themas; 2. Auffassungen der Argumentationstheorien

2.1. Theoretischer und praktischer Diskurs2.2. Problemdenken und topisch- rhetorische Argumentationstheorien; 2.3. Systemdenken und prozedurale Argumentationstheorien; 2.4. Begründungs- bzw. Anwendungsdiskurs; 3. Topik als Bestandteil und Hauptbegriff jedermöglichen Argumentationstheorie; 3.1. Topischer Kontext der Begründung; 3.2. Topizität der juristischen Argumentationin materieller Fassung; 3.3. Paradigma der Argumentationsprozedursalisierung und juristische Topik; 3.4. Konsensfähigkeit, Richtigkeit und diskursive Objektivierung und Universalisierung

3.5. Gerechtigkeitsproblem aus der Begründungsperspektive

Sommario/riassunto

Gegenstand der rechtsphilosophischen und rechtstheoretischen Erwägungen ist die Suche nach einer Antwort auf die Frage nach dem Wesen des Rechts und der Struktur des juristischen Denkens. Eine mögliche Antwort ist die juristische Topik, der dieses Buch gewidmet ist. Die Untersuchung gründet sich auf die Topikthese, die Theodor Viehweg für die Jurisprudenz vorgeschlagen hat, die lautet, dass richtiges Rechtsdenken überall und immer topisch sei. Ihre Begründetheit wird aus der Perspektive der Erfindung und Begründung geprüft und in Frage gestellt, und zwar durch das Aufzeigen der Unselbständigke