Long description: Rechtsprechung und Lehre gehen heute gleichermaßen davon aus, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung bereits die konkrete Gefährdung einer Vermögensposition als Vermögensschaden im Sinne des Betrugs- und Untreuetatbestandes zu werten ist. Gleichzeitig ist man sich einig, dass die Anerkennung einer solchen schadensgleichen Vermögensgefahr bei § ,266 StGB, der -- anders als § ,263 StGB -- weder eine Versuchsstrafbarkeit kennt noch eine Bereicherungsabsicht voraussetzt, erhebliche Friktionen mit gesetzgeberischen Wert -ent -schei -dungen heraufbeschwört. Sandro Nitsche hat es sich in seiner praxisorientierten Dissertation zur Aufgabe gemacht, die Problematik der schadensgleichen Vermögensgefahr im Untreuerecht eingehend zu untersuchen und einer sachgerechten Lösung zuzuführen. Hierzu analysiert er zunächst, wie andere europäische Staaten -- namentlich Österreich, Liechtenstein, Frankreich, Schweiz, Italien, Spanien, England, Nordirland und Wales -- mit Vermögensgefahren im untreuerelevanten Bereich umgehen. Es folgt eine umfassende Auseinandersetzung mit den bisherigen Lösungsansätzen der deutschen Rechtsprechung und Lehre. Im Rahmen der anschließenden Präsentation eines eigenen Lösungsvorschlags wird der Zeitpunkt, auf den bei der Schadensbestimmung Bezug zu nehmen ist, als wesentlicher Faktor der |