Das noch junge Europäische Steuerrecht verdankt seine Entstehung und Fortentwicklung maßgeblich der weit angelegten Rechtsprechung des EuGH. Sowohl der relevante Normenbestand als auch das „case law“ haben inzwischen eine erhebliche Konsolidierung erfahren und rechtsdogmatische Eigenständigkeit erlangt. Diese Entwicklung und die Komplexität der Materie verlangen ein Handbuch, das sich diesem Rechtsgebiet umfassend und eingehend widmet und seine vielfältigen Bezüge zur nationalen Steuerrechtsordnung herausarbeitet. Bestand und Dogmatik des Europäischen Steuerrechts werden systematisch dargestellt und wesentliche Implikationen für das deutsche Steuerrecht aufgezeigt. Grundlegende Prinzipien der Rechtsprechung von EuGH und BFH werden herausgearbeitet und kritisch gewürdigt. Korrespondierend hierzu wird das Rechtsschutzsystem bei Missachtung unionsrechtlicher Bestimmungen behandelt. Auch die vielfältigen Wechselbezüge zwischen europäischen und nationalen verfassungsrechtlichen Vorgaben werden erörtert. Zum Konzept des Handbuchs gehört es, dabei beide großen Teilbereiche des Europäischen Steuerrechts abzudecken: die primärrechtlichen Anforderungen namentlich der Grundfreiheiten und des Beihilfenverbots an die Ausgestaltung des nationalen Steuerrechts sowie die sekundärrechtliche Harmonisierung einzelner Bereiche des Steuersystems. Die enorme Fülle des Stoffes hat es erforderlich gemacht, im Bereich der europäischen Steuergesetzgebung Schwerpunkte zu setzen und eine Themenauswahl zu treffen. Die Entwicklungen im Recht der indirekten Steuern sowie im Zollrecht werden daher nur überblicksartig angesprochen. Herausragende Experten des Europäischen Steuerrechts aus Wissenschaft, Beratungspraxis, Richterschaft und Finanzverwaltung wirken an diesem Werk als Autoren mit. Ihre verschiedenen Perspektiven gewährleisten eine Ausgewogenheit ebenso wie Praxisrelevanz der Darstellung. Das Handbuch wendet sich sowohl an den mit dem Internationalen und Europäischen Steuerrecht befassten Praktiker als auch an die auf diesem Gebiet Forschenden und Lehrenden. |