Krankheit und Armut bedingen sich gegenseitig, und das Klientel rechtlicher Betreuung ist meist von beidem betroffen. Hinzu kommt häufig noch die ""soziale Behinderung"". Auch wirkt oftmals Überschuldung als weiterer, tragischer Belastungsfaktor. Krisenhafte Entwicklungen sind deshalb die Regel. Häufig befindet sich der Betreute bei Betreuungsübernahme in einer schweren, existenzgefährdenden Krise. Sofortige Interventionen sind notwendig, um die ""Abwärtsspirale"" aufzuhalten.Üblicherweise ist eine psychische Störung ""Anlasserkrankung"" für die Betreuerbestellung. Der/die rechtliche Betre |