Eine über das bereits erreichte Mass hinausgehende Harmonisierung der europäischen Umsatzsteuersysteme ist Voraussetzung für die Abschaffung der Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft; sie bildet damit ein Kernstück der für 1992 anvisierten Vollendung des europäischen Binnenmarktes.<BR> Die Darstellung des mit Gründung der EG in 1958 begonnenen Prozesses der Umsatzsteuerharmonisierung macht u.a. deutlich, dass Steuerharmonisierung keinesfalls einseitig als Opfer nationaler Steuerpolitik an das übergeordnete Ziel der europäischen Integration interpretiert werden darf. Steuerharmonisierung kann im Gegenteil mit dazu beitragen, in jedem einzelnen Mitgliedsstaat der EG rationale Steuerpolitik gegen festgefahrene innenpolitische Strukturen durchzusetzen. |