1.

Record Nr.

UNINA9910741382003321

Autore

Pauli Laura Katharina

Titolo

Künstliche Intelligenz und Gefährdungshaftung Im öffentlichen Recht : Zur Notwendigkeit der Einführung Eines Speziellen Gefährdungshaftungstatbestands

Pubbl/distr/stampa

Berlin : , : Duncker & Humblot, , 2023

©2023

ISBN

3-428-58865-7

Edizione

[1st ed.]

Descrizione fisica

1 online resource (266 p.)

Collana

Internetrecht und Digitale Gesellschaft Series

Soggetti

Artificial intelligence - Law and legislation - Germany

Strict liability - Germany

Technology and law - Germany

Lingua di pubblicazione

Tedesco

Formato

Materiale a stampa

Livello bibliografico

Monografia

Nota di contenuto

Intro -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Kapitel 1: Künstliche Intelligenz als Herausforderung für das öffentliche Haftungsrecht -- A. Untersuchungsgegenstand -- B. Terminologische und technische Grundlagen der künstlichen Intelligenz -- I. Begriffsherkunft -- II. Definitionsversuch der Hochrangigen Expertengruppe für Künstliche Intelligenz -- III. Hiesiger Definitionsansatz -- 1. Lernmethodik und Intransparenz -- a) Maschinelles Lernen (selbstlernende Algorithmen) -- aa) Überwachtes Lernen -- bb) Verstärkendes Lernen -- cc) Unüberwachtes Lernen -- dd) Semi-überwachtes Lernen -- b) Tiefgehendes Lernen (künstliche neuronale Netze) -- c) Abgrenzung zu Algorithmen im herkömmlichen Sinne -- 2. Autonomie -- 3. Entscheidung für die schwache KI-Hypothese -- C. Themeneingrenzung -- D. Methodik der Arbeit -- Kapitel 2: Historische und dogmatische Herleitung des Instituts der Gefährdungshaftung im bürgerlichen und öffentlichen Recht -- A. Die zivilrechtliche Gefährdungshaftung als Orientierungsmarke -- I. Konzeption und historische Entwicklung der Gefährdungshaftung -- II. Grundlagen der Schadensdogmatik -- III. Rechtswidrigkeitslosigkeit -- IV. Keine Analogiefähigkeit spezieller Gefährdungshaftungstatbestände -- 1. Vorbehalt des Gesetzes -- 2. Enumerationsprinzip -- V. Ergebnis



-- B. Das Institut der öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftung -- I. Historische Entwicklung -- 1. Naturrecht -- 2. Anerkennung des Staates als (Haftungs-)Subjekt -- 3. Allgemeines Preußisches Landrecht -- 4. Von der Kaiserzeit bis zur Weimarer Zeit -- a) Gesetzgebungsakte -- b) Ansichten der Rechtsgelehrten -- 5. Nationalsozialismus -- 6. Streit um die Anerkennung des Instituts von der Nachkriegszeit bis zu den 1980er Jahren -- a) Ernst Forsthoff und Karl Zeidler als Verfechter des Instituts in den 1950er Jahren -- aa) Ernst Forsthoff.

bb) Karl Zeidler -- b) Der 41. Deutsche Juristentag im Jahr 1955 -- c) Staatsrechtslehrertagung im Jahr 1961 -- d) Die erste Verkehrsampel-Entscheidung des BGH im Jahr 1970 -- aa) Gegenstand der Entscheidung -- bb) Kritik aus dem Schrifttum -- cc) Eigene Stellungnahme -- dd) Ergebnis -- e) Gescheiterter Versuch einer Kodifikation der Staatshaftung im Jahr 1981 -- aa) Hintergrund und Regelungsziel des Staatshaftungsgesetzes -- bb) Tendenzen gen Gefährdungshaftung -- cc) Konsequenzen aus dem gescheiterten Staatshaftungsgesetz -- f) Die zweite Verkehrsampel-Entscheidung des BGH im Jahr 1986 -- aa) Gegenstand und Einordnung der Entscheidung -- bb) Überschreiten der Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung -- (1) Maßstabsbildung -- (2) Gefährdungshaftung als Systembruch -- (3) Gewaltenteilungsprinzip -- (4) Haushaltsprärogative des Parlaments -- 7. Fazit -- II. Dogmatische Anknüpfungspunkte einer Gefährdungshaftung im System des öffentlichen Haftungsrechts -- 1. Verobjektivierte Erweiterung der Amtshaftung -- 2. Garantiehaftung -- 3. Enteignungsgleicher Eingriff -- 4. Allgemeiner Aufopferungsanspruch -- 5. Billigkeitshaftung -- 6. Ergebnis -- III. Herleitung einer Gefährdungshaftung als eigenständiges Institut des öffentlichen Haftungsrechts -- 1. Zivilrechtliche Haftungsgründe -- 2. Gegenüberstellung von zivilem und öffentlichem Haftungsrecht -- 3. Beherrschbarkeit der Gefahrenquelle sowie Vor- und Nachteilsprinzip als tragende Prinzipien der öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftung -- 4. Verfassungsrechtliches Gebot einer Gefährdungshaftung -- 5. Ergebnis -- IV. Anerkennung qua richterlicher Rechtsfortbildung oder de lege ferenda? -- V. Charakteristika einer allgemeinen Gefährdungshaftung im öffentlichen Recht -- 1. Hoheitlich verursachte Gefahrenlage -- 2. Erfolgseintritt und Risikozusammenhang -- 3. Kein Verschuldenserfordernis.

4. Rechtswidrigkeitslosigkeit -- VI. Ergebnis -- Kapitel 3: Notwendigkeit einer öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftung beim hoheitlichen Einsatz von künstlicher Intelligenz -- A. Verfassungsrechtliches Transparenzdefizit auf Primärebene -- B. Künstliche Intelligenz als eigenständiges Haftungssubjekt? -- I. Begründungsansätze zur Etablierung einer Rechtspersönlichkeit -- 1. Rechtsfähigkeit kraft Willensmacht -- 2. Rechtsfähigkeit kraft Verhaltenskontrolle -- 3. Rechtsfähigkeit kraft sozialer Anerkennung -- 4. Rechtsfähigkeit kraft moralischer Verantwortung -- 5. Teilrechtsfähigkeit als vermittelnder Ansatz -- II. Geschäfts- und Deliktsfähigkeit -- 1. Geschäftsfähigkeit -- 2. Deliktsfähigkeit -- III. (Teil-)Rechtsfähigkeit von KI-Systemen de lege ferenda? -- IV. Ergebnis: Keine Teilrechtsfähigkeit de lege ferenda -- C. Unzulänglichkeit der tradierten staatshaftungsrechtlichen Institute -- I. Amtshaftungsanspruch -- 1. Jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes -- a) Private Programmierer als Zurechnungssubjekte -- aa) Programmierer als Beliehene? -- bb) Programmierer als Verwaltungshelfer? -- b) Künstliche Intelligenz als Zurechnungssubjekt? -- aa) Künstliche Intelligenz als Beamter? -- bb) Künstliche Intelligenz als Beliehener oder Verwaltungshelfer? -- cc) Tatbestandsausschluss bei „ausbrechenden KI-Entscheidungen" -- 2.



Amtspflichtverletzung und Rechtswidrigkeit -- a) Amtspflichtverletzung der Programmierer -- b) Amtspflichtverletzung der künstlichen Intelligenz? -- c) Amtspflichtverletzung des Amtsträgers im Rahmen der Auswahl, Überwachung und des Einsatzes von künstlicher Intelligenz -- aa) Auswahl -- (1) Auswahl des KI-Systems -- (2) Auswahl der Trainingsdaten -- bb) Bedienung -- cc) Überwachung -- 3. Kausaler Schaden -- a) Beweisschwierigkeiten -- b) Lösungsansätze -- c) Ergebnis -- 4. Verschulden.

a) Verschulden der Programmierer -- b) Verschulden der künstlichen Intelligenz? -- c) Verschulden des Amtswalters im Rahmen der Auswahl, Überwachung und des Einsatzes von künstlicher Intelligenz? -- 5. Rechtsfolge: Schadensersatz in Geld -- 6. Ergebnis -- II. Haftung des Hoheitsträgers aus öffentlich-rechtlichem Schuldverhältnis -- III. Haftung des Hoheitsträgers analog  831 BGB -- IV. Enteignender und enteignungsgleicher Eingriff sowie Aufopferung -- 1. Enteignender und enteignungsgleicher Eingriff -- a) Eigentum als Schutzgut -- b) Hoheitlicher unmittelbarer Eingriff -- aa) Wandel des Eingriffskriteriums -- bb) Spezielle KI-Gefährdungslagen als Teilmenge des enteignenden bzw. enteignungsgleichen Eingriffs? -- c) Sonderopfer bzw. Rechtswidrigkeit als Indiz -- d) Rechtsfolge: Entschädigung -- 2. Allgemeiner Aufopferungsanspruch -- a) Anspruchsvoraussetzungen -- b) Rechtsfolge: Entschädigung einschließlich Schmerzensgeld -- 3. Ergebnis -- V. Abschließende Fallbeispiele -- D. Gefährdungshaftung als Lösungsmodell -- I. Zivilrecht -- 1. Zivilrechtliche Überlegungen zur Einführung einer Gefährdungshaftung für KI-Systeme -- 2. Kritik an einem Gefährdungshaftungstatbestand für KI-Systeme -- 3. Eigene Stellungnahme -- II. Öffentliches Recht -- 1. Verfassungsrechtliche Indikation für eine spezielle öffentlich-rechtliche Gefährdungshaftung de lege ferenda -- 2. Kein Durchgreifen zivilrechtlicher Kritikpunkte -- 3. Zwischenergebnis -- III. Der Gesetzgeber als Adressat des hiesigen Lösungsansatzes -- Kapitel 4: Öffentlich-rechtliche Gefährdungshaftung für den exekutiven Einsatz von KI-Systemen de lege ferenda -- A. Gesetzgebungsvorschlag -- I. Gesetzgeberische Szenarien -- 1. Kodifizierung des Staatshaftungsrechts -- 2. KI-spezifische Regelungen in einem bestimmten Bereich -- 3. Zivilrechtlicher Gefährdungshaftungstatbestand für KI-Systeme.

II. Gesetzgeberische Ausgestaltung -- 1. Ausformung des Tatbestands -- a) Norminhalt und Normadressat -- b) Typisierung des Gefährdungshaftungstatbestands -- aa) KI-Gefahr -- bb) Rechtsgutverletzung -- cc) Haftungsbegründende Kausalität -- dd) Schaden und haftungsausfüllende Kausalität -- ee) Risikozusammenhang -- (1) Gesetzgeberische Ausgestaltung des Risikozusammenhangs -- (2) Typischer KI-Schaden -- (3) Beweislast -- 2. Rechtsfolge -- a) Inhalt und Umfang -- b) Haftungsausschlüsse und -begrenzungen -- aa) Haftungsausschluss bei unabwendbarem Ereignis oder höherer Gewalt? -- bb) Haftungsbegrenzung durch Höchstbetragshaftung? -- cc) Haftungsbegrenzung bei Mitverschulden -- 3. Verjährung und Anspruchskonkurrenzen -- a) Verjährung -- b) Anspruchskonkurrenzen -- 4. Rechtsweg und Zuständigkeit -- a) „Große Lösung" -- b) „Kleine Lösung" -- 5. Regelungsvorschlag -- B. Ausblick -- Literaturverzeichnis -- Sachwortverzeichnis.

Sommario/riassunto

KI ist eine hoch innovative, aber zugleich risikoreiche Technologie. Aufgrund ihrer Lernfähigkeit und Autonomie sind ihre Entscheidungen aus ex ante Sicht kaum vorhersehbar. Auch aus ex post Perspektive bleibt ein Transparenzdefizit bestehen. Aufgrund der mit dem Einsatz von KI-Systemen verbundenen spezifischen Risiken stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Staat gegenüber dem Bürger KI einsetzen darf. Dabei hängt das »Ob« des hoheitlichen KI-Einsatzes entscheidend



von der Reichweite der Haftung des Staates auf Sekundärebene ab. Das überkommene Staatshaftungsrecht bietet hierfür de lege lata keinen ausreichenden Sekundärrechtsschutz. Der hoheitliche KI-Einsatz wäre ohne die Implementierung eines angemessenen Haftungstatbestands auf Sekundärebene verfassungswidrig. Aus diesem Blickwinkel heraus fordert Pauli die Einführung eines speziellen öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftungstatbestands, den sie abschließend in einem konkreten Gesetzgebungsvorschlag ausformt.