Zum Ausgleich des Interessenkonfliktes zwischen Urheberrechtsinhaber und Werknutzer haben sich im internationalen Vergleich zwei grundlegend unterschiedliche Regelungstechniken entwickelt. Das eine Modell - dessen prominentester und wirtschaftlich bedeutendster Vertreter die Vereinigten Staaten von Amerika sind, versucht den Interessenausgleich dadurch zu erreichen, dass einem umfassend gewährten Urheberrecht eine ebenso offene Schrankengeneralklausel gegenübergestellt wird. Der zweite, traditionell in den kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen vorzufindende und auch in das deutsche Urheberrechtsgesetz übernommene Typus sieht dagegen einen abschließenden Katalog von Einzelausnahmen vor. Achim Förster widmet sich den Rechtssetzungsmöglichkeiten bei der Ausgestaltung urheberrechtlicher Schranken und stellt hierzu die Fair Use -Doktrin des US-amerikanischen Copyright Act (17 U.S.C. § 107) dem Schrankenkatalog des deutschen Urheberrechtsgesetzes (§§ 44a ff. UrhG) gegenüber. Er vergleicht Herkunft, Funktion und konkrete Handhabung der Schrankensysteme und untersucht deren Verwurzelung im Verfassungsrecht und in der Urheberrechtstheorie. |