1.

Record Nr.

UNINA9910483734103321

Autore

Dezza Ettore

Titolo

Geschichte des Strafprozessrechts in der Frühen Neuzeit : Eine Einführung / / von Ettore Dezza ; herausgegeben von Thomas Vormbaum

Pubbl/distr/stampa

Berlin, Heidelberg : , : Springer Berlin Heidelberg : , : Imprint : Springer, , 2017

ISBN

3-662-53244-1

Edizione

[1st ed. 2017.]

Descrizione fisica

1 online resource (X, 156 S.)

Collana

Springer-Lehrbuch, , 0937-7433

Disciplina

340.1

Soggetti

Law—Philosophy

Law

Criminal law

Theories of Law, Philosophy of Law, Legal History

Criminal Law and Criminal Procedure Law

Lingua di pubblicazione

Tedesco

Formato

Materiale a stampa

Livello bibliografico

Monografia

Nota di contenuto

„Interest reipublicae ne crimina remaneant impunita“ -- Die Ausbreitung des inquisitorischen Modells -- Das konsolidierte System bei Julius Clarus -- Pour pourvoir au bien de notre justice -- Die Constitutio Criminalis Carolina -- Die gesetzliche Konsolidierung des inquisitorischen Modells im übrigen Europa und in Italien -- Praxis und Lehrtradition in Italien vom 16. bis zum 18. Jahrhundert -- Die europäische Strafrechtswissenschaft im 15. bis 18. Jahrhundert und die Reaktionen in der Lehre auf das inquisitorische System -- Vorschläge und Debatten im Zeitalter des naturrechtlichen Rationalismus: Anton Matthaeus und Christian Thomasius -- Anklage und Inquisition in der Lehre der Aufklärungsepoche -- Konkrete Reformen, theoretische Konstruktionen und operative Vorschläge an der Schwelle zum Kodifikationszeitalter.

Sommario/riassunto

Das Buch schildert die Grundzüge der Entwicklung des Strafprozessrechts in Wissenschaft und Gesetzgebung der Frühen Neuzeit. Ausgehend von der Entstehung der Strafprozesswissenschaft im spätmittelalterlichen Oberitalien verfolgt es die Entwicklung bis an



die Schwelle zum Kodifikationszeitalter. Aus einer Vorlesung hervorgegangen, bietet es eine anschauliche Darstellung des allmählichen Vordringens inquisitorischer Strukturen vor allem in Italien, Frankreich und Deutschland im Zusammenspiel der Wissenschaft mit Gerichtspraxis und Gesetzgebung der erstarkenden absolutistischen Territorialstaaten. Gegen diese Strukturen und ihre Missstände (vor allem die gerichtliche Folter und generell die ohnmächtige Position des Beschuldigten) richtet sich die Kritik der Humanisten, der Vertreter des Natur- und Vernunftrechts und der Aufklärer. Als einer der führenden Rechtshistoriker Italiens kann der Verfasser insbesondere die Bedeutung der für ganz Kontinentaleuropa bedeutsamen italienischen Entwicklung aus intimer Kenntnis schildern.