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Record Nr.

UNINA9910261108203321

Autore

Robinsohn Hans

Titolo

Justiz als politische Verfolgung : Die Rechtsprechung in "Rassenschandefällen"beim Landgericht Hamburg 1936-1943 / / Hans Robinsohn

Pubbl/distr/stampa

De Gruyter, 1977

Berlin ; ; Boston : , : Oldenbourg Wissenschaftsverlag, , [2010]

©1977

ISBN

3-486-70345-5

Edizione

[1st ed.]

Descrizione fisica

1 online resource (167 p.)

Collana

Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte ; ; 35

Classificazione

HIS000000HIS037070

Disciplina

909.82

Soggetti

Jews - Legal status, laws, etc - Germany

Race discrimination - Germany

Trials - Germany

Lingua di pubblicazione

Tedesco

Formato

Materiale a stampa

Livello bibliografico

Monografia

Note generali

Description based upon print version of record.

Nota di bibliografia

Includes bibliographical references and index.

Nota di contenuto

Front Matter -- Beginn der Verfahren und Ermittlungspraxis -- Probleme der Strafzumessung -- Verurteilung um jeden Preis -- Richter und Staatsanwälte -- Epilog -- Back Matter

Sommario/riassunto

Die Diskriminierung der Juden im NS-Staat wurde mit den Nürnberger Gesetzen vom September 1935 "legalisiert". Das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre", das Ehen und außereheliche Beziehungen zwischen Juden und "Ariern" unter Strafe stellte - ein bemerkenswertes Symbol der Pervertierung des Rechtsstaatsgedankens in Deutschland -,bildete die Grundlage der gerichtlichen Verfolgung der so genannten Rassenschande. Damit begann die Ausgliederung der jüdischen Bürger aus der deutschen Gesellschaft, die ihren Endpunkt in den Vernichtungslagern hatte. Hans Robinsohn zeigt exemplarisch die Umsetzung der nationalsozialistischen Rassenideologie in Strafjustiz. Die eingehende Schilderung mehrerer Einzelfälle von der Ermittlung bis zum Urteilsspruch belegt nicht nur, das das Hamburger Landgericht "Rassenschande" besonders drakonisch bestrafte, sie beweist außerdem, wie willig in der Strafjustiz des Dritten Reiches, obwohl an



die Stelle der Rechtsfindung der Vollzug politischer Maximen getreten war, Staatsanwälte und Richter der schlechten Sache dienten. Ebenso wird deutlich, dass das geschehene Unrecht nach 1945 mit den Mitteln amtlicher "Wiedergutmachung" nicht aus der Welt geschafft werden konnte.