1.

Record Nr.

UNINA9910163150303321

Autore

Huber Karl

Titolo

Strafrechtlicher Verfall und Rückgewinnungshilfe bei der Insolvenz des Täters / / von Karl Huber

Pubbl/distr/stampa

Herbolzheim : , : Centaurus Verlag & Media : , : Imprint : Centaurus Verlag & Media, , 2011

ISBN

3-86226-473-4

Edizione

[1st ed. 2011.]

Descrizione fisica

1 online resource (260 pages)

Collana

Studien zum Wirtschaftsstrafrecht, , 0938-9512 ; ; 35

Disciplina

370.1

Soggetti

Public law 

Public Law

Lingua di pubblicazione

Tedesco

Formato

Materiale a stampa

Livello bibliografico

Monografia

Nota di bibliografia

Includes bibliographical references.

Sommario/riassunto

»Verbrechen dürfen sich nicht lohnen«. Um dieses Ziel zu erreichen, enthält das Strafgesetzbuch insbesondere Vorschriften über den Verfall und den Verfall von Wertersatz. Zugleich sieht die Strafprozessordnung bereits im Ermittlungsverfahren die Möglichkeit vor, entsprechende Vermögenswerte vorläufig sicherzustellen. Soweit durch strafbare Handlungen erlangte Gewinne »abgeschöpft« werden, soll dies dann auch noch vorrangig im Wege der sog. Rückgewinnungshilfe den Geschädigten zugute kommen. Was passiert aber, wenn der Täter oder das von ihm zur Begehung der Straftaten gegründete Unternehmen insolvent wird und die Einzelzwangsvollstreckung nicht mehr möglich ist? Durch den nicht ausdrücklich geregelten Vorrang der Insolvenzordnung treten im Ermittlungsverfahren, insbesondere bei der Beschlagnahme und dem Arrestvollzug, komplexe Fragestellungen auf. Diese setzen sich in der Hauptverhandlung fort und berühren die grundsätzlich obligatorische Anordnung des Verfalls. Auch die anschließende Strafvollstreckung, vor allem aber die Maßnahmen zur Rückgewinnungshilfe, kollidieren mit den Bestimmungen der Insolvenzordnung. Insolvenzbeschlag, Vollstreckungsverbot, Rückschlagsperre, Insolvenzanfechtung, insolvenzrechtliches Gleichbehandlungsgebot und weitere insolvenzspezifische Besonderheiten fordern ihren Tribut. Sie verkomplizieren die



Vermögensabschöpfung und die Rückgewinnungshilfe zusätzlich. Deshalb gilt es in dem Buch nicht nur mögliche Spannungsfelder und Schwächen des geltenden Rechts aufzuzeigen. Vielmehr werden pragmatische Lösungen angeboten, welche trotz des insolvenzrechtlichen Vorranges sowohl den legitimen Zielen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung als auch den Interessen der Geschädigten gerecht werden.